Betreff
Anpassung der Dienstanweisung für das Auftrags- und Vergabewesen beim Landkreis Friesland an die geltenden gesetzlichen Regelungen
Vorlage
0864/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens folgender Landes-/Bundesregelungen sowie der Einführung der Mindestlöhne wird die Anpassung der Dienstanweisung für das Auftrags- und Vergabewesen beim Landkreis Friesland nebst Anlagen notwendig:


  • Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG)

  • Verordnung über Auftragswertgrenzen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung – NWertVO)

  • Niedersächsische Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung – NKernVO)

  • Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG)


Die geänderten Regelungen werden bereits seit Inkrafttreten durch die Vergabestelle des Landkreises beachtet und umgesetzt. Hierbei geht es insbesondere um die Einhaltung der Tariftreue- und Mindestentgelte/-löhne. Hierzu sind bei Vergabeverfahren ab einer Auftragssumme von mindestens 10.000,00 € (netto) entsprechende Eigenerklärungen von den Bietern zu fordern. Halten die Bieter die Vorgaben der Tariftreue- und Mindestentgelte/-löhne nicht ein, so sind sie für angemessene Zeiträume, bis zum Nachweis der Wiederherstellung der Zuverlässigkeit von sämtlichen Vergabeverfahren auszuschließen. Des Weiteren sind ihnen bei Verstößen, die im Rahmen der Ausführung von Aufträgen durch Kontrollen entdeckt werden können, entsprechende Sanktionen aufzuerlegen.


Durch den Erlass der NWertVO sind nunmehr auch die Wertgrenzenregelungen (Anlage 1 der Dienstanweisung) für den Landkreis Friesland entsprechend angepasst worden:

  • Freihändige Vergaben VOL bis 25.000,00 €, statt 15.000,00 €

  • Beschränkte Ausschreibungen VOL bis 50.000,00 €, statt 30.000,00 €

  • Öffentliche Ausschreibungen VOL ab 50.000,00 €, statt 30.000,00 €

  • Freihändige Vergaben VOB bis 25.000,00 €, statt 30.000,00 €

  • Beschränkte Ausschreibungen VOB bis 50.000,00 € (Ausbaugewerke), bis 150.000,00 € (Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau) und bis 100.000,00 € (übrige Gewerke), statt 200.000,00 €

  • Öffentliche Ausschreibungen entsprechend darüber, statt 200.000,00 €

Für die Zuschlagserteilungen erfolgt eine Anpassung der Grenzen an die hausinterne Wertgrenzenregelung des Landkreises Friesland.



Im Rahmen der Reform des Vergaberechts werden sich im Jahr 2016 voraussichtlich wesentliche Änderungen im Vergaberecht ergeben. In deutsches Recht umzusetzen sind die EU-Richtlinien 2014/24/EU (Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe), 2014/23/EU (Richtlinie über die Konzessionsvergabe) und 2014/25/EU (Richtlinie über die Sektorenvergabe). Die Umsetzungsfrist endet zum Großteil am 18.04.2016.

Vorgesehen ist, dass die VOL/A und VOF aufgelöst werden und in die Vergabeverordnung (VgV) integriert werden. Des Weiteren sollen eine Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und eine Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erlassen werden.

Inzwischen liegt ein Referentenentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts vor. Wann die Umsetzung und inwieweit die EU-Regelungen auch für unterschwellige Vergabeverfahren übernommen werden ist letztlich jedoch noch nicht absehbar. Die Dienstanweisung wird nach Umsetzung entsprechend erneut angepasst.



Am 24.11.2015 wurde die Verordnung zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren erlassen. Diese tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Danach ändern sich die Schwellenwerte für EU-Vergaben wie folgt:

  • Bauleistungen statt 5.186.000,00 € jetzt 5.225.000,00 €

  • Liefer- und Dienstleistungen statt 207.000,00 € jetzt 209.000,00 €



Beschlussvorschlag:

Die Dienstanweisung für das Auftrags- und Vergabewesen beim Landkreis Friesland nebst Anlagen wird an die aktuellen gesetzlichen Regelungen – insbesondere durch das NTVergG und die NWertVO – angepasst. Eine erneute Anpassung der Dienstanweisung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2016, nach Umsetzung der neuen EU-Dienstleistungsrichtlinie in das deutsche Recht.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen21

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

Entwurf Dienstanweisung

und weitere Anlagen 1 - 4