Begründung:


Es wird Bezug genommen auf die Anfragen/ Anregungen im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur am 15.06.2015 unter TOP 7.

Die Oberschule Obenstrohe hatte bereits Anfang des Jahres 2015 einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung gestellt, in dem die Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule Büppel dem Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe statt der Oberschule Varel zugeordnet werden sollten.

Die Kreisverwaltung hatte der Oberschule Obenstrohe mit Schreiben vom 19.03.2015 mitgeteilt, dass aufgrund der noch zahlreich anstehenden Veränderungen die Satzung nicht jedes Jahr geändert werden soll, so dass zum Schuljahr 2015/2016 keine Änderung vorgenommen worden ist.

Nun hat die Oberschule Obenstrohe mit Schreiben vom 10.11.2015 (siehe Anlage 1) erneut einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung, in dem die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Büppel dem Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe statt der Oberschule Varel zugeordnet werden sollen, zum Schuljahr 2016/2017 gestellt mit der Bitte den Antrag den zuständigen politischen Gremien vorzulegen.

Hierzu ist festzuhalten, dass im Rahmen der Umsetzung der Schulstrukturreform der Kreistag des Landkreises Friesland zum Schuljahresbeginn 2004/2005 beschlossen hat, dass der Schulbezirk für die damalige Haupt- und Realschule Varel u.a. aus dem Grundschulbezirk der Grundschule Büppel der Stadt Varel bestehen soll.

Diese Rechtslage hat sich bis heute nicht geändert.

Gemäß § 7 der 3. Änderung zur Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für den Sekundarbereich I der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland (Schulbezirkssatzung) besteht der Schulbezirk für die Oberschule Obenstrohe aus den Schulbezirken der Grundschule Georg-Ruseler-Schule und der Grundschule Langendamm der Stadt Varel, mithin nicht aus dem Grundschulbezirk der Grundschule Büppel, siehe hierzu § 6 der Schulbezirkssatzung (Oberschule Varel, Arngaster Straße).

Bei den Schülerinnen und Schülern der Grundschule Büppel handelt es sich laut der Schulentwicklungsplanung aus 2013 um durchschnittlich 11 Kinder je Schuljahr, die zur Oberschule Varel gehen.

Wenn diese Schülerinnen und Schüler zur Oberschule Obenstrohe gehen, würde dies wahrscheinlich die erhofften höheren Anmeldezahlen an der Oberschule Obenstrohe ergeben.

Auf der anderen Seite würden dementsprechend weniger Schülerinnen und Schüler zur Oberschule Varel gehen, so dass hier Vakanzen entstehen würden, die ggfs. eine sichere Zweizügigkeit der Oberschule Varel gefährden könnten.

Im Grunde hat es gegenüber dem ersten Antrag der Oberschule Obenstrohe keine Änderung der Sachlage gegeben, so dass die weitere Entwicklung der Schullandschaft u.a. in Bezug auf eine eventuelle Errichtung einer IGS am Standort der Oberschule Varel abgewartet werden sollte.

Zur Begründung wird auf den Beschluss des Kreistages des Landkreises Friesland vom 06.11.2013 hingewiesen.

Durch diesen Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer IGS in Varel prüfend vorzubereiten, sobald der avisierte Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums u. a. zum zukünftigen Status der Integrierten Gesamtschulen vorliegt.

Grundlage für diesen Beschluss ist der Antrag der Oberschule Varel auf „Umwandlung“ in eine Integrierte Gesamtschule vom 22.04.2013, dieser Antrag wurde gemäß dem Beschluss des Schulvorstandes der Oberschule Varel vom 19.05.2014 lediglich für das Schuljahr 2015/2016 ausgesetzt.

Dieses bedeutet, dass zurzeit bezüglich des Schulstandortes Varel nicht hinreichend konkret eine Auskunft getan werden kann, wie sich die Schullandschaft in den kommenden Jahren verändern wird; gleichermaßen verhält es sich mit der Schulbezirkssatzung.

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Friesland zur gegenwärtigen Zeit eine Änderung der Schulbezirkssatzung in dieser Sache nicht vornimmt in der Erkenntnis, dass eventuell schon bereits kurze Zeit später erneut eine Änderung von Nöten ist.

Auch unter Berücksichtigung des Kreistagsbeschlusses vom 22.06.2011, wonach u. a. die vorhandenen Schulstandorte und die örtlichen Schulangebote erhalten bleiben sollen, ist die Kreisverwaltung optimistisch, dass die Oberschule Obenstrohe auch ohne eine jetzige Änderung der Schulbezirkssatzung ausreichend Anmeldezahlen für die 5. Jahrgangsstufe im kommenden Schuljahr wie schon im vergangenen Schuljahr haben  wird.

Zudem wird zur Zeit das Konzept für die Förderschulen im Landkreis Friesland erarbeitet, so dass die sich daraus ergebenden Auswirkungen auch noch nicht abschließend abgesehen werden können.

Weiterhin wird auf die Stellungnahme der Oberschule Varel vom 21.12.2015 (siehe Anlage 2) zum Antrag der Oberschule Obenstrohe verwiesen, wonach eine Änderung der Schulbezirkssatzung zum beantragten Zeitpunkt derzeit ebenfalls weder als erforderlich noch sinnvoll durch die Oberschule Varel angesehen wird.



Beschlussvorschlag:


Die Kreisverwaltung schlägt vor, dass in dieser Sache derzeit keine Änderung der Schulbezirkssatzung vorgenommen wird.



Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen21 Rahmen25

Sachbearbeiter stellv. Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Rahmen22 Rahmen24

Abteilungsleiterin Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss