Begründung:
1. Allgemeines
Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Zur Erreichung der Ziele schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.
Das Ergebnis der Zielerreichung für das Jahr 2015 wird in dem beigefügten Dokument zusammenfassend dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Bericht zur Zielerreichung 2015 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Bericht zur Zielerreichung 2015