Begründung:
Der
Kreistag des Landkreises Friesland hat Herrn Werner Menke aus Jever
auf seiner Sitzung am 02.11.2011 für 5 Jahre zum
Kreisbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege
bestellt.
Die Bestellung endet zum 01.11.2016.
Die
Naturschutzbehörde kann gemäß § 34 (1) des
Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum
Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Beauftragte für
Naturschutz und Landschaftspflege bestellen. Die Bestellung erfolgt
für 5 Jahre. Der Beauftragte berät und unterstützt
gemäß § 34 (2) NAGBNatSchG die untere
Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes
und der Landschaftspflege. Außerdem fördert er das
allgemeine Verständnis für diese Aufgaben.
Der
Beauftragte ist ehrenamtlich für den Landkreis Friesland tätig.
Er erhält nach der Satzung über die ehrenamtlich Tätigen
des Landkreises Friesland eine Aufwandsentschädigung von 205,00
€ pro Monat.
Herr Menke besitzt die nach § 34 (1)
NAGBNatSchG erforderliche Sachkunde. Herr Menke hat erklärt,
dass er bereit ist, die ehrenamtliche Tätigkeit des
Kreisbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege für
weitere 5 Jahre wahrzunehmen.
Herr Menke vertritt in seiner
Funktion als Kreisbeauftragter für Naturschutz und
Landschaftsangelegenheiten den Landkreis Friesland auch im Kuratorium
der Naturschutzstiftung Region Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven.
Beschlussvorschlag:
Herr Werner Menke, Jever, wird mit Wirkung vom 02.11.2016 für weitere 5 Jahre zum Kreisbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bestellt.