Betreff
Bestimmung der Kreiswahlleiterin und ihrer Stellvertretung zur Kommunalwahl 2016
Vorlage
0943/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach § 9 Abs. 1 Ziff. 3 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist i.d.R der Landrat kraft Amtes der Kreiswahlleiter sowie nach Abs. 1 Satz 2 die Vertreterin im Amt mit der Stellvertretung betraut. Gem. § 9 Abs. 3 Ziff. 4 kann die Vertretung abweichend von Abs. 1 oder 2 andere Kreisbedienstete mit den Aufgaben der Wahlleitung und der Stellvertretung beauftragen.


Da Landrat Ambrosy aufgrund der eigenen Wahlbewerbung zur Landratswahl 2011 gehindert war, die Kreiswahlleitung zu übernehmen, wurde zunächst Herr Erster Kreisrat Peter Wehnemann und zum 01.01.2012 Frau Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch zur Kreiswahlleitung 2011 berufen. Herr Kreisamtsrat Mario Atzesdorfer wurde zum stellvertretenden Kreiswahlleiter benannt.


Die Kommunalwahl 2011 ist zwar abgeschlossen, doch die Berufung der Kreiswahlleitung gilt für die gesamte Wahlperiode und endet erst mit der Abberufung, wenn der Landrat das Amt übernehmen soll, oder mit der Berufung der Wahlleitung für die nächste Wahl.


Frau Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch wurde auf Vorschlag des Kreistages auch für die Landtagswahl 2013 sowie die Europawahl 2014 von der Landeswahlleitung zur Kreiswahlleiterin berufen. Da sich dies bewährt hat, wird vorgeschlagen, Frau Vogelbusch auch für die Kommunalwahl 2016 zur Kreiswahlleiterin zu berufen.


Der bisherige stellvertretende Kreiswahlleiter, Herr Kreisamtsrat Mario Atzesdorfer, ist zwischenzeitlich in den Fachbereich 61 – Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement gewechselt. Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Kreisverwaltungsoberrat Reent Janßen zum stellvertretenden Kreiswahlleiter zu berufen.











Beschlussvorschlag:

Gemäß § 9 Abs. 3 Ziff. 4 NKWG werden für die Kommunalwahl 2016 Frau Erste Kreisrätin Silke Vogelbuch zur Kreiswahlleiterin und Herr Kreisverwaltungsoberrat Reent Janßen zum stellvertretenden Kreiswahlleiter berufen.



Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen21

Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss