Begründung:

Das FFH-Gebiet 10 „Lengener Meer, Stapeler Moor, Baasensmeers-Moor“ ist Bestandteil des kohärenten Europäischen Netzes “Natura 2000” gemäß Artikel 3 der FFH-Richtlinie. Es wurde mit den Landkreisen Wittmund, Friesland und Ammerland vereinbart, dass der Landkreis Leer die Federführung für die Erstellung des Verordnungs- sowie Begründungsentwurfs übernimmt. Die Zuständigkeit dafür ist, lt. Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) vom 6. Juli 2015 (AZ.: 27a-22221/4), auf den Landkreis Leer übertragen worden.



Seitens des Landkreises wurde hierzu ein Aufstellungsbeschluss am 06.03.2015 durch den Kreisausschuss gefasst, bei dem die Verwaltung beauftragt wurde, das Verfahren zur hoheitlichen Sicherung des im Landkreis liegenden FFH-Gebiets 10 durchzuführen.


Der Kreistag des Landkreises Friesland hat am 10.12.2014 sowie am 26.02.2015 beschlossen die Sicherung der Naturschutzgebiete Spolsener Moor und Herrenmoor auf den Landkreis Leer zu übertragen.


Nach § 32 (2) BNatSchG in der zurzeit geltenden Fassung sind FFH-Gebiete entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft nach nationalem Recht im Sinne des § 20 (2) BNatSchG zu erklären. Die Schutzerklärung hat den Schutzzweck entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen sowie die erforderliche Gebietsabgrenzung zu bestimmen. Die Verordnung hat durch geeignete Gebote und Verbote sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikel 6 der Richtlinie 92/43/ EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH Richtlinie) entsprochen wird (§ 32 (3) BNatSchG).


Das NSG „Stapeler Moor und Umgebung“ ist Teil der ehemals großräumigen Hochmoorlandschaft „Ostfriesische Zentralmoore“. Einen Teil dieser ostfriesischen Zentralmoore bildet das Lengener Moor, in dem die einzelnen Teilgebiete liegen. Es bildet gemeinsam mit dem NSG „Stapeler Moor Süd und Kleines Bullenmeer“ den größten erhalten gebliebenen Hochmoorkomplex zwischen der Ostfriesischen und der Oldenburgischen

Geest. Das Gebiet liegt zwischen Bentstreek und Meinersfehn im Westen sowie zwischen Neuenburger Feld und Halsbek im Osten.


Das Naturschutzgebiet “Stapeler Moor und Umgebung” dient als FFH-Gebiet vorrangig der Erhaltung und Förderung von Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91DO*), lebenden Hochmooren (prioritärer Lebensraumtyp 7110*) sowie den übrigen Lebensraumtypen (LRT) dystrophe Stillgewässer (LRT 3160), renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (LRT 7120), Übergangs- und Schwingrasenmooren (LRT 7140), Torfmoor-Schlenken (LRT 7150) und seinen charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus ist der allgemeine Schutzzweck für das Naturschutzgebiet “Stapeler Moor und Umgebung" die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender, schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten, der Schutz von Natur und Landschaft aus besonderen wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen sowie wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt oder hervorragenden Schönheit. Der besondere Schutzzweck besteht in der Sicherung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.


Durch das Naturschutzgebiet werden zum Teil südlich des Naturschutzgebietes „Stapeler Moor Süd und Kleines Bullenmeer“ Flächen im Landkreis Leer in einer Größe von ca. 8 Hektar neu verordnet. Gleichzeitig werden folgende bestehende Verordnungen außer Kraft gesetzt und in einer neuen Verordnung zusammengefasst:

- WE 101 „Lengener Meer“ in den Landkreisen Leer, Wittmund und Friesland vom
16. August 1984,

- WE 143 „Stapeler Moor“ im Landkreis Leer vom 08. September 1983,

- WE 176 „Spolsener Moor“ im Landkreis Friesland vom 25. August 1986,

- WE 178 „Herrenmoor“ in den Landkreisen Friesland und Ammerland vom
02. Dezember 1986.


Das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und der nach § 3 des Umwelt-

Rechtbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannten Naturschutzvereinigen wurde gemäß § 22 (2) BNatSchG i.V.m. § 14 (1) NAGBNatSchG und § 63 (2) BNatschG i.V.m. § 38 NAGBNatSchG durchgeführt.


Die öffentliche Auslegung bei den Gemeinden Uplengen im Landkreis Leer, Friedeburg im Landkreis Wittmund, Zetel im Landkreis Friesland und der Stadt Westerstede im Landkreis Ammerland gemäß § 22 (2) BNatSchG i.V.m. § 14 (2) NAGBNatSchG hat in der Zeit vom 14. Dezember 2015 bis einschließlich 25. Januar 2016 stattgefunden.


Insgesamt wurden 34 Stellungnahmen mit Bedenken/Anregungen abgegeben.


Der in der Anlage 1 beigefügte Verordnungsentwurf und die in der Anlage 2 beigefügte Begründung zum Verordnungsentwurf berücksichtigen die eingegangenen Stellungnahmen, soweit dies fachlich vertretbar oder erforderlich ist. Die darüber hinausgehenden Anregungen und Bedenken konnten nicht berücksichtigt werden. Eine Aufstellung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie die Abwägungsempfehlungen sind der Anlage 12 zu dieser Vorlage zu entnehmen.


Für die Beschlussfassung der Verordnung war vom Landkreis Leer das Einvernehmen zur Naturschutzgebietsverordnung der anderen Landkreise durch Kreistagsbeschluss einzuholen.


Die Verordnung tritt nach Erteilung des Einvernehmens durch die weiteren Landkreise mit Bekanntmachung in den jeweiligen Amtsblättern nach der letzten Bekanntmachung in Kraft. Die o.g. bestehenden Verordnungen treten damit außer Kraft.


Der Kreistag des Landkreises Friesland hat am 17. März 2016 wie folgt beschlossen:

Die Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) "Stapeler Moor und Umgebung" gem. § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) i.V.m. § 16 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in den Gemeinden Uplengen im Landkreis Leer, Friedeburg im Landkreis Wittmund, Zetel im Landkreis Friesland und der Stadt Westerstede im Landkreis Ammerland, die als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Der Beschluss wird unter Abwägung der im öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Bedenken gefasst.



Beschlussvorschlag:

Dem Beschluss des Landkreises Leer vom 17.03.2016 über die Verordnung zum Naturschutzgebiet Stapeler Moor und Umgebung wird beigetreten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja Rahmen32 nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen25

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1: Verordnung

Anlage 2: Begründung zur Verordnung

Anlage 4: Übersichtskarte

Anlage 5: Detailkarte 01

Anlage 6: Detailkarte 02

Anlage 7: Detailkarte 03

Anlage 8: Detailkarte 04

Anlage 9: Detailkarte 05

Anlage 10: Detailkarte 06

Anlage 11: Übersichtskarte und Blattschnitte

Anlage 12: Abwägung

Anlage 13 Lesefassung mit Änderungen