Betreff
Bauliche Umgestaltung der Parkplätze an der Oberschule Bockhorn, Hilgenholter Straße, Genehmigung einer überplanmäßige Ausgabe im Rahmen einer Eilentscheidung des Kreisausschusses
Vorlage
0994/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Durch Effizienzsteigerung im ÖPNV wurden Knotenpunkte im südlichen Kreisgebiet gebildet. Diese Knotenpunkte führten zu verbesserten unter anderem Umsteigesituationen und schnelleren Beförderungen der Fahrgäste im ÖPNV. Auch die Haltestelle an der Oberschule Bockhorn wurde in diesem Zuge in den zurückliegenden Jahren verstärkt eingebunden, so dass die höhere Anzahl an Busanfahrten eine bauliche Umgestaltung erforderlich machte.

 

Dies erforderte die Erweiterung der Schleppkurven, wodurch mehrere Parkplätze nicht erhalten werden konnten. Aus diesem Grund ist gemeinsam mit der Gemeinde Bockhorn ein Ersatz an der stillgelegten Haltestelle an der Hilgenholter Straße geplant worden. Für diese Ersatzmaßnahme wurden im Jahr 2015 80.000 € auf Grundlage der Kostenschätzung des Planungsbüros Thalen Consult in den Haushalt eingestellt. Da diese Baumaßnahme 2015 durch Personalwechsel im Sachgebiet nicht umgesetzt werden konnte, wurden die Haushaltsmittel in den Haushalt 2016 übertragen.

 

Das Planungsbüro Thalen Consult wurde zur Umsetzung mit der Erbringung der weiteren Leistungsphasen 4 bis 9 nach HOAI beauftragt. Im Zuge der Ausführungsplanung als Vorbereitung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass sich ein Feuerlöschbrunnen im Bereich der zu bebauenden Fläche befindet. Dieser Feuerlöschbrunnen kann nach Aussage der Freiwilligen Feuerwehr Bockhorn nicht versetzt werden. Dieser Umstand erforderte eine Umplanung der Baumaßnahme. Für die Vorbereitung der Ausschreibung wurde daraufhin eine neue Kostenschätzung erstellt, die den allgemeinen Kostensteigerungen durch die Verzögerung sowie den veränderten Planungen angepasst wurde. Hier wurden voraussichtliche Kosten in Höhe von ca. 90.000 € ermittelt.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme inklusive der Planungskosten werden sich somit auf ca. 95.000 € belaufen.

 

Da Einsparpotentiale innerhalb des Budgets des Fachbereichs 61 nicht abgesehen werden können, wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000 € beantragt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes. – Da die nächste Kreistagssitzung erst am 19. Oktober 2016 stattfindet und  ein zeitnaher Maßnahmebeginn gewährleistet sein soll,  bittet die Verwaltung um eine Eilentscheidung des Kreisausschusses gemäß § 89 NKomVG.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 15.000,-- Euro zur Durchführung der Baumaßnahme „Parkplätze an der Hilgenholter Straße in Bockhorn“ wird im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

  95.000,--

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit    80.000,--          Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:  I1.150084.500

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

gez. von Zabiensky

Sachbearbeiter                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                               gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):