Begründung:
Durch Effizienzsteigerung im ÖPNV wurden Knotenpunkte im südlichen
Kreisgebiet gebildet. Diese Knotenpunkte führten zu verbesserten unter anderem
Umsteigesituationen und schnelleren Beförderungen der Fahrgäste im ÖPNV. Auch
die Haltestelle an der Oberschule Bockhorn wurde in diesem Zuge in den
zurückliegenden Jahren verstärkt eingebunden, so dass die höhere Anzahl an
Busanfahrten eine bauliche Umgestaltung erforderlich machte.
Dies erforderte die Erweiterung der Schleppkurven, wodurch mehrere
Parkplätze nicht erhalten werden konnten. Aus diesem Grund ist gemeinsam mit
der Gemeinde Bockhorn ein Ersatz an der stillgelegten Haltestelle an der
Hilgenholter Straße geplant worden. Für diese Ersatzmaßnahme wurden im Jahr
2015 80.000 € auf Grundlage der Kostenschätzung des Planungsbüros Thalen
Consult in den Haushalt eingestellt. Da diese Baumaßnahme 2015 durch Personalwechsel
im Sachgebiet nicht umgesetzt werden konnte, wurden die Haushaltsmittel in den
Haushalt 2016 übertragen.
Das Planungsbüro Thalen Consult wurde zur Umsetzung mit der Erbringung
der weiteren Leistungsphasen 4 bis 9 nach HOAI beauftragt. Im Zuge der Ausführungsplanung
als Vorbereitung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der
Baumaßnahme wurde festgestellt, dass sich ein Feuerlöschbrunnen im Bereich der
zu bebauenden Fläche befindet. Dieser Feuerlöschbrunnen kann nach Aussage der
Freiwilligen Feuerwehr Bockhorn nicht versetzt werden. Dieser Umstand
erforderte eine Umplanung der Baumaßnahme. Für die Vorbereitung der
Ausschreibung wurde daraufhin eine neue Kostenschätzung erstellt, die den
allgemeinen Kostensteigerungen durch die Verzögerung sowie den veränderten
Planungen angepasst wurde. Hier wurden voraussichtliche Kosten in Höhe von ca.
90.000 € ermittelt.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme inklusive der
Planungskosten werden sich somit auf ca. 95.000 € belaufen.
Da Einsparpotentiale innerhalb des Budgets des Fachbereichs 61 nicht
abgesehen werden können, wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000 €
beantragt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes. – Da die nächste
Kreistagssitzung erst am 19. Oktober 2016 stattfindet und ein zeitnaher Maßnahmebeginn gewährleistet
sein soll, bittet die Verwaltung um eine
Eilentscheidung des Kreisausschusses gemäß § 89 NKomVG.
Beschlussvorschlag:
Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 15.000,-- Euro zur Durchführung der Baumaßnahme „Parkplätze an der Hilgenholter Straße in Bockhorn“ wird im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG zugestimmt.
Anlage(n):