Betreff
Jahresabschluss des Landkreis Friesland für das Haushaltsjahr 2011, Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates
Vorlage
1010/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Dies ist der dritte nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung aufgestellte Jahresabschluss. Die bekannten Verzögerungen bei der Vorlage des Jahresabschlusses (unerwartete Probleme bei der Abrechnung von Auszahlungen auf die Anlagenbuchhaltung, Personalwechsel und Personalausfälle in der Finanzwirtschaft) können nur allmählich aufgeholt werden. Derzeit ist der Jahresabschluss 2012 beim RPA zur Prüfung; die Zahlen des Jahresabschlusses 2013 sollen im September/Oktober 2016 fertiggestellt werden (dem Kreistag wird in der Oktober-Sitzung berichtet werden); ca. 3 Wochen später (Berichtswesen, Daten- und Materialaufbereitung) kann dieser Jahresabschluss dann ebenfalls dem RPA zur Prüfung vorgelegt werden.

 

Rechtslage:

Nach Aufstellung prüft das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).

Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Sachverhalt:

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses am 15.06.2016 (endgültig, nach Änderungen) festgestellt. Der Schlussbericht des Rechungsprüfungsamtes datiert vom 29.07.2016. Jahresabschluss, Schlussbericht und Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen dieser Vorlage an. Der Kreistag hat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2011 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

ordentliches Ergebnis:                                 3.239.623,82 Euro

außerordentliches Ergebnis:                        166.285,71 Euro

Jahresergebnis:                                                              3.405.909,53 Euro

 

Der Überschuss ist nach Artikel 6 des NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu verrechnen.

 

Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber der Vorjahresbilanz (ca. 10,5 Mio. Euro) geringfügig um 500 T€ auf 11,0 Mio. Euro erhöht.

 

Die Bilanzsumme ist um 8,5 Mio. Euro gewachsen. Es gab folgende wesentlichen Vermögensveränderungen im Anlagevermögen:

 

Immaterielles Vermögen (geleistete Zuwendungen):                    300.041 Euro

Bebaute Grundstücke (hier vor allem: Schulen):                            7.202.370 Euro

Betriebs- und Geschäftsausstattung:                                                  1.291.636 Euro

 

Das bedeutet auf der Passivseite eine um 5.823.695,41 Euro höhere Nettoposition (Minderung des vorgetragenen kameralistischen Sollfehlbetrages in Höhe des Vorjahres-Überschusses von 2.805.566,09 Euro; 600.343,44 Euro gegenüber dem Vorjahr höherer Jahresüberschuss; 2.418.055,88 Euro höhere Sonderposten); die Geldschulden sind um 813.562,97 Euro gesunken; die Rückstellungen um 1.308.314,05 Euro gestiegen.

 

Die Verwaltung schlägt vor,

    • den Jahresabschluss zu beschließen,
    • zu beschließen, den Überschuss mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren zu verrechnen;
    • dem Landrat für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2011 des Landkreises Friesland in der vorgelegten Fassung.
  2. Die Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.
  3. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

gez. R. Janßen                        gez. E. Wegener

 

Sachbearbeiter                   stv. Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                           gez. R. Ernst                     gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

-       Anlage 1) Bilanz

-       Anlage 2) Ergebnis- und Finanzrechnung (ohne Teilhaushalte)

-       Anlage 3) Anlagenübersicht

-       Anlage 4) Forderungsübersicht

-       Anlage 5) Schuldenübersicht

-       Anlage 6) Anhang und Rechenschaftsbericht

-       Anlage 7) Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

-       Anlage 8) Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht