Begründung:
Dies ist der dritte nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung aufgestellte Jahresabschluss. Die bekannten
Verzögerungen bei der Vorlage des Jahresabschlusses (unerwartete Probleme bei
der Abrechnung von Auszahlungen auf die Anlagenbuchhaltung, Personalwechsel und
Personalausfälle in der Finanzwirtschaft) können nur allmählich aufgeholt
werden. Derzeit ist der Jahresabschluss 2012 beim RPA zur Prüfung; die Zahlen
des Jahresabschlusses 2013 sollen im September/Oktober 2016 fertiggestellt
werden (dem Kreistag wird in der Oktober-Sitzung berichtet werden); ca. 3 Wochen
später (Berichtswesen, Daten- und Materialaufbereitung) kann dieser
Jahresabschluss dann ebenfalls dem RPA zur Prüfung vorgelegt werden.
Rechtslage:
Nach Aufstellung prüft das Rechnungsprüfungsamt die
Jahresrechnung nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt
seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem
Schlussbericht zusammenzufassen.
Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit
des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem
Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu
diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).
Nach § 129 Abs. 1
beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates.
Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und
öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit
des Jahresabschlusses am 15.06.2016 (endgültig, nach Änderungen) festgestellt.
Der Schlussbericht des Rechungsprüfungsamtes datiert vom 29.07.2016.
Jahresabschluss, Schlussbericht und Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen
dieser Vorlage an. Der Kreistag hat über den Jahresabschluss und die Entlastung
des Landrates formell zu beschließen.
Das Haushaltsjahr 2011 schließt mit folgenden
Ergebnissen ab:
ordentliches Ergebnis: 3.239.623,82
Euro
außerordentliches Ergebnis: 166.285,71 Euro
Jahresergebnis: 3.405.909,53
Euro
Der Überschuss ist nach Artikel 6 des
NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu
verrechnen.
Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber der
Vorjahresbilanz (ca. 10,5 Mio. Euro) geringfügig um 500 T€ auf 11,0 Mio. Euro
erhöht.
Die Bilanzsumme ist
um 8,5 Mio. Euro gewachsen. Es gab folgende wesentlichen Vermögensveränderungen
im Anlagevermögen:
Immaterielles
Vermögen (geleistete Zuwendungen): 300.041 Euro
Bebaute Grundstücke
(hier vor allem: Schulen): 7.202.370
Euro
Betriebs- und
Geschäftsausstattung: 1.291.636
Euro
Das bedeutet auf der
Passivseite eine um 5.823.695,41 Euro höhere Nettoposition (Minderung des
vorgetragenen kameralistischen Sollfehlbetrages in Höhe des
Vorjahres-Überschusses von 2.805.566,09 Euro; 600.343,44 Euro gegenüber dem
Vorjahr höherer Jahresüberschuss; 2.418.055,88 Euro höhere Sonderposten); die
Geldschulden sind um 813.562,97 Euro gesunken; die Rückstellungen um
1.308.314,05 Euro gestiegen.
Die Verwaltung
schlägt vor,
- den Jahresabschluss zu beschließen,
- zu beschließen, den Überschuss mit dem
Sollfehlbetrag aus Vorjahren zu verrechnen;
- dem Landrat für das Haushaltsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag
beschließt den Jahresabschluss 2011 des Landkreises Friesland in der
vorgelegten Fassung.
- Die Überschüsse
des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres
werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem
Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.
- Der Kreistag
erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung.
Anlagen:
- Anlage 1) Bilanz
- Anlage 2) Ergebnis-
und Finanzrechnung (ohne Teilhaushalte)
-
Anlage 3) Anlagenübersicht
- Anlage 4)
Forderungsübersicht
- Anlage 5)
Schuldenübersicht
- Anlage 6) Anhang und Rechenschaftsbericht
- Anlage 7) Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
- Anlage 8) Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht