6. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 30.10.2006 mit entsprechender Gebührenkalkulation
Begründung:
Erläuterungen zur Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Friesland für das Jahr 2017
1.)
Allgemeines
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland hat ein über Jahre hinaus
stabiles, leistungsfähiges, flexibles und kostengünstiges System etabliert.
Jeder Bürger kann beispielsweise durch Abfallvermeidungsmaßnahmen flexibel
seinen eigenen Abfuhrrhythmus wählen und dadurch Gebühren sparen. Ihm stehen
ebenfalls kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten von z. B. Sperrmüll und
Problemstoffen zur Verfügung.
Durch viele Maßnahmen zur
Effizienzsteigerung, wie die Stromgewinnung und die Installation neuer
Techniken, bleibt auch die Zweckverbandsumlage auf einem stabilen Niveau.
Der Landkreis Friesland erhebt auf der Grundlage der §§ 5 Nds.
Kommunalabgabengesetz (NKAG) und 12 Nds. Abfallgebührengesetz (NAbGfG)
Abfallgebühren.
Nach den Bestimmungen des NKAG sind maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei
der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen. Diese stellen auch nach der
Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte den rechtlich
zulässigen Höchstrahmen dar. Die letzte
Gebührenanpassung erfolgte zwar zum 01.01.2016, da sich jedoch für das Jahr
2014 Überschüsse ergaben, sind diese spätestens im Jahr 2017 auszugleichen.
Deshalb ist eine neue Kalkulation geboten, die mit einer entsprechenden
Satzungsänderung für das Jahr 2017 einhergeht.
2.) Kosten
Erläuterungen
zur Kostenentwicklung bis zum Jahr 2016
In den nächsten Jahren ist mit konstant leicht steigenden Kosten zu rechnen.
Vor allem bedingt durch die Anpassung
der Entsorgungsverträge durch steigende Betriebs- und Personalkosten.
Kostensteigerungen finden sich auch im Bereich der allgemeinen Personalkosten.
Ein weiterer Faktor ist die kontinuierliche Steigerung der Zweckverbandsumlage.
Die Kosten, die 2012 für die Jahre 2012 – 2015 prognostiziert wurden, stellten
sich wesentlich positiver dar als vorhergesagt. Insbesondere bei der
Verbandsumlage und den vertraglichen Leistungen an die Unternehmer sind die
prognostizierten Kosten nicht in voller Höhe entstanden.
Das die Haushalte für den
Zweckverband sowie für den Landkreis Friesland auf Grund der doppischen
Haushaltsführung für die Jahre 2012, 2013 und 2014 noch nicht endgültig
abgeschlossen sind, dürfte sich nicht wesentlich auf diese positive Entwicklung
auswirken.
Erläuterung zur Einnahmeentwicklung
Die Gebühreneinnahmen sind weitgehend gleichbleibend:
Die Gebührenkalkulation 2013 bis 2015 ging von prognostizierten Einnahmen bei den Benutzungsgebühren von rd. 9.900.000 € im Jahr aus. Erfreulicherweise sind in diesen Jahren ca. 200.000 € jährlich mehr eingenommen worden.
Durch die geringfügige Gebührensenkung zum 01.01.2016 sind die Gebühreneinnahmen leicht gesunken.
Durch die nunmehr erhebliche Gebührensenkung werden die Einnahmen an Benutzungsgebühren weiter sinken. Die Einnahmen an den Erstattungen von privaten Unternehmen (z. B. Papiererlös, DSD) werden vermutlich konstant bleiben.
Erläuterungen
zur zukünftigen Kostenentwicklung
Grundsätzlich ist die Kostenentwicklung nur schwer zu prognostizieren,
insbesondere da zahlreiche Kostenpositionen individuell eingeschätzt werden
müssen.
Durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches eine Ressourcenwirtschaft in den Vordergrund stellt, d. h. es geht in erster Linie um die Vermeidung und Verwertung von Abfällen, sind weitere Gesetze und Verordnungen, z. B. zur Wertstofferfassung, zu erwarten. Dies führt zu einem Kalkulationsrisiko und durchaus auch zu einer Kostenlast, um entsprechend notwendige Investitionen für die Abfallwirtschaft zu tätigen. Beispielsweise die Einführung einer neuen Wertstofftonne oder eines möglichen Identsystems.
Für den Zweckverband kommen die ohnehin vorhandenen Unwegbarkeiten, wie Kosten für Reparatur, Wartung und Unterhaltung, hinzu. Ob es ein Systemwechsel im Landkreis hin zu einem Identsystem zu geänderten Behältergrößen langfristig geben kann, ist neben dem kommunalpolitischen Willen abhängig von der Rechtslage. Die Aufwendungen werden seit Neuvergabe der Entsorgungsverträge 2015 bis auf weiteres kontinuierlich steigen (siehe Entwicklung der Kosten). Ebenso wird die an den Zweckverband zu entrichtende Umlage weiterhin leicht steigen.
In wie weit sich die Einführung einer Wertstofftonne auf den Gebührenhaushalt auswirkt, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Wegen der Abhängigkeit zum Wertstoffgesetz ist derzeit nicht zuverlässig einzuschätzen ob bzw. wann eine solche kommt.
Über- und Unterdeckungen
Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind.
Die Überdeckung aus dem Jahr 2014 muss komplett im nächsten Kalkulationszeitraum für 2017 ausgeglichen werden. Dadurch können trotz der gestiegen Kosten die Gebühren gesenkt werden.
3.) Erläuterungen zur Kalkulation
Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme- und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig, z. B. der Entwicklung beim Zweckverband, Veränderungen beim Bevölkerungsstand (Zuzüge, Wegzüge, Geburten, Sterbefälle), der Abfallmenge, der Wiederbeschaffungskosten für Abfallbehälter und anderes mehr.
Gebührenkalkulation
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 ergibt sich aus den folgenden Anlagen:
Anlage 1 – Entwicklung der Aufwendungen und Erträge,
Anlage 2 – Gebührenbedarf 2017,
Anlage 3 – Kalkulation der Gebührensätze.
Neue Gebührensätze
Erfreulich ist, dass die Abfallgebühren in Friesland für jeden Gebührenzahler erneut gesenkt werden können. Nach einer Gebührensenkung im Jahre 2013 und einer Senkung im Jahr 2016 sind die Abfallgebühren auch im Jahr 2017 zu senken. Im Schnitt aller Volumen- und Rhythmusalternativen liegt eine Senkung von mehr als 17 % vor.
Die
Grundgebühr Abfall (pro Grundstück) wird von 67,86 auf 60,64 gesenkt (Jahresgebühr).
Die Volumengebühr Regelentsorgung wird
um 51 Cent von 2,56 € auf 2,05 € pro Liter gesenkt.
Die
Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer) wird um 47 Cent von 2,29 € auf 1,82 € pro Liter gesenkt.
Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) bleibt stabil bei 48,15 €.
Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.
Auf Grund der
unterschiedlichen Basisfaktoren wirken sich die neuen Gebührensätze auch
unterschiedlich auf die Haushalte aus.
Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:
So spart ein 4-Personenhaushalt in der Regelentsorgung (mit Biotonne) bei einer 14-täglichen Abfuhr 48,02 € jährlich.
Die Anlage 4 enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten mit den neuen Gebührensätzen.
4.) Änderung der Abfallgebührensatzung
Durch die neuen Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich. Die Änderungssatzung ist als Anlage 5 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die 6. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2017 sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 werden beschlossen.
Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.
Anlage(n):
Anlage 1:
Entwicklung der Aufwendungen und Erträge
Anlage 2: Gebührenbedarf 2017
Anlage 3: Kalkulation der Gebührensätze
Anlage 4: Vergleich alte und neue Gebührensätze zur besseren Lesbarkeit
Anlage 5: Änderungssatzung