Begründung:

Erläuterungen zur Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Friesland für das Jahr 2017

1.) Allgemeines


Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland hat ein über Jahre hinaus stabiles, leistungsfähiges, flexibles und kostengünstiges System etabliert. Jeder Bürger kann beispielsweise durch Abfallvermeidungsmaßnahmen flexibel seinen eigenen Abfuhrrhythmus wählen und dadurch Gebühren sparen. Ihm stehen ebenfalls kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten von z. B. Sperrmüll und Problemstoffen zur Verfügung.

Durch viele Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie die Stromgewinnung und die Installation neuer Techniken, bleibt auch die Zweckverbandsumlage auf einem stabilen Niveau.

Der Landkreis Friesland erhebt auf der Grundlage der §§ 5 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) und 12 Nds. Abfallgebührengesetz (NAbGfG) Abfallgebühren.

Nach den Bestimmungen des NKAG sind maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen. Diese stellen auch nach der Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte den rechtlich zulässigen Höchstrahmen dar. Die  letzte Gebührenanpassung erfolgte zwar zum 01.01.2016, da sich jedoch für das Jahr 2014 Überschüsse ergaben, sind diese spätestens im Jahr 2017 auszugleichen. Deshalb ist eine neue Kalkulation geboten, die mit einer entsprechenden Satzungsänderung für das Jahr 2017 einhergeht.



2.) Kosten

Erläuterungen zur Kostenentwicklung bis zum Jahr 2016

In den nächsten Jahren ist mit konstant leicht steigenden Kosten zu rechnen. Vor allem bedingt durch die  Anpassung der Entsorgungsverträge durch steigende Betriebs- und Personalkosten. Kostensteigerungen finden sich auch im Bereich der allgemeinen Personalkosten. Ein weiterer Faktor ist die kontinuierliche Steigerung der Zweckverbandsumlage.

Die Kosten, die 2012 für die Jahre 2012 – 2015 prognostiziert wurden, stellten sich wesentlich positiver dar als vorhergesagt. Insbesondere bei der Verbandsumlage und den vertraglichen Leistungen an die Unternehmer sind die prognostizierten Kosten nicht in voller Höhe entstanden.

Das die Haushalte für den Zweckverband sowie für den Landkreis Friesland auf Grund der doppischen Haushaltsführung für die Jahre 2012, 2013 und 2014 noch nicht endgültig abgeschlossen sind, dürfte sich nicht wesentlich auf diese positive Entwicklung auswirken.

Erläuterung zur Einnahmeentwicklung

Die Gebühreneinnahmen sind weitgehend gleichbleibend:

Die Gebührenkalkulation 2013 bis 2015 ging von prognostizierten Einnahmen bei den Benutzungsgebühren von rd. 9.900.000 € im Jahr aus. Erfreulicherweise sind in diesen Jahren ca. 200.000 € jährlich mehr eingenommen worden.

 

Durch die geringfügige Gebührensenkung zum 01.01.2016 sind die Gebühreneinnahmen leicht gesunken.  

Durch die nunmehr erhebliche Gebührensenkung werden die Einnahmen an Benutzungsgebühren weiter sinken. Die Einnahmen an den Erstattungen von privaten Unternehmen (z. B. Papiererlös, DSD)  werden vermutlich konstant bleiben.

Erläuterungen zur zukünftigen Kostenentwicklung

Grundsätzlich ist die Kostenentwicklung nur schwer zu prognostizieren, insbesondere da zahlreiche Kostenpositionen individuell eingeschätzt werden müssen.

Durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches eine Ressourcenwirtschaft in den Vordergrund stellt, d. h. es geht in erster Linie um die Vermeidung und Verwertung von Abfällen, sind weitere Gesetze und Verordnungen, z. B. zur Wertstofferfassung, zu erwarten. Dies führt zu einem Kalkulationsrisiko und durchaus auch zu einer Kostenlast, um entsprechend notwendige Investitionen für die Abfallwirtschaft zu tätigen. Beispielsweise die Einführung einer neuen Wertstofftonne oder eines möglichen Identsystems.

Für den Zweckverband kommen die ohnehin vorhandenen Unwegbarkeiten, wie Kosten für Reparatur, Wartung und Unterhaltung, hinzu. Ob es ein Systemwechsel im Landkreis hin zu einem Identsystem zu geänderten Behältergrößen langfristig geben kann, ist neben dem kommunalpolitischen Willen abhängig von der Rechtslage. Die Aufwendungen werden seit Neuvergabe der Entsorgungsverträge 2015 bis auf weiteres kontinuierlich steigen (siehe Entwicklung der Kosten). Ebenso wird die an den Zweckverband zu entrichtende Umlage weiterhin leicht steigen.

In wie weit sich die Einführung einer Wertstofftonne auf den Gebührenhaushalt auswirkt, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Wegen der  Abhängigkeit zum Wertstoffgesetz ist derzeit nicht zuverlässig einzuschätzen ob bzw. wann eine solche kommt.

Über- und Unterdeckungen

Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind.

Die Überdeckung aus dem Jahr 2014 muss komplett im nächsten Kalkulationszeitraum für 2017 ausgeglichen werden. Dadurch können trotz der gestiegen Kosten die Gebühren gesenkt werden.

3.) Erläuterungen zur Kalkulation

Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme- und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig, z. B. der Entwicklung beim Zweckverband, Veränderungen beim Bevölkerungsstand  (Zuzüge, Wegzüge, Geburten, Sterbefälle), der Abfallmenge, der Wiederbeschaffungskosten für Abfallbehälter und anderes mehr.

Gebührenkalkulation

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 ergibt sich aus den folgenden Anlagen:

Anlage 1 – Entwicklung der Aufwendungen und Erträge,

Anlage 2 – Gebührenbedarf 2017,

Anlage 3 – Kalkulation der Gebührensätze.

Neue Gebührensätze

Erfreulich ist, dass die Abfallgebühren in Friesland für jeden Gebührenzahler erneut gesenkt werden können. Nach einer Gebührensenkung im Jahre 2013 und einer Senkung im Jahr 2016 sind die Abfallgebühren auch im Jahr 2017 zu senken. Im Schnitt aller Volumen- und Rhythmusalternativen liegt eine Senkung von mehr als 17 % vor.

Die Grundgebühr Abfall (pro Grundstück) wird von 67,86 auf 60,64 gesenkt (Jahresgebühr).

Die Volumengebühr Regelentsorgung wird um 51 Cent von 2,56 € auf 2,05 € pro Liter gesenkt.

Die Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer) wird um 47 Cent von 2,29 € auf 1,82 € pro Liter gesenkt.

Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) bleibt stabil bei 48,15 €.

Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.

Auf Grund der unterschiedlichen Basisfaktoren wirken sich die neuen Gebührensätze auch unterschiedlich auf die Haushalte aus.

Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:

So spart ein 4-Personenhaushalt in der Regelentsorgung (mit Biotonne) bei einer 14-täglichen Abfuhr 48,02 € jährlich.

Die Anlage 4 enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten mit den neuen Gebührensätzen.

4.) Änderung der Abfallgebührensatzung

Durch die neuen Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich. Die Änderungssatzung ist als Anlage 5 beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die 6. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2017 sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 werden beschlossen.


Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anlage 1: Entwicklung der Aufwendungen und Erträge
Anlage 2: Gebührenbedarf 2017
Anlage 3: Kalkulation der Gebührensätze
Anlage 4: Vergleich alte und neue Gebührensätze zur besseren Lesbarkeit
Anlage 5: Änderungssatzung