Begründung:
Nach § 38 des Nds. Jagdgesetzes wird der Kreisjägermeister auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft von der Vertretung des Landkreises für die Dauer der Wahlperiode der Vertretung gewählt. Die Vertretung kann ihn aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen. Der Kreisjägermeister muss die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (Jagdpachtfähigkeit) erfüllen. Er übt sein Amt ehrenamtlich aus.
Der Kreisjägermeister berät den Landkreis als Jagdbehörde in jagdlichen Belangen.
Die Jagdbehörde kann ihm Befugnisse zur Erledigung im Auftrag übertragen.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. – anerkannter Naturschutzverband, Hannover, hat Herrn Henning Freiherr von Schele, Varel-Grünenkamp als Kreisjägermeister für den Landkreis Friesland vorgeschlagen. Er erfüllt die Voraussetzungen des Bundesjagdgesetzes.
Allgemeiner Vertreter des Kreisjägermeisters ist nach § 38
Abs. 4 des Nds. Landesjagdgesetzes der Vertreter der Jäger im Jagdbeirat.
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, Herrn Henning Freiherr von Schele, Klattenhofstr. 6 in 26316 Varel-Grünenkamp, für die Dauer der Legislaturperiode 2016 - 2021 zum Kreisjägermeister zu wählen.
Anlage(n):
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