Betreff
Schülerbeförderung, Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung gem. § 117 NKomVG
Vorlage
1054/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Fachbereich 61, Sachgebiet Schülerbeförderung, wurde zum 3.  Quartalsbericht 2016 festgestellt, dass das vorhandene Budget (PSP: P10224241000.010, Sachkonto 442900) für Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen in Höhe von 4.400.000,00 € nicht ausreichen wird, um die noch im Haushaltsjahr 2016 anfallenden Kosten zu decken.

 

Die tatsächlich noch zu leistenden Zahlungen lassen sich in diesem Bereich zum jetzigen Zeitpunkt nicht exakt beziffern, da sich die Schülerzahlen ständig verändern; es erfolgte daher eine Schätzung anhand der bisherigen Rechnungen des aktuellen Schuljahres (Beginn 04.08.2016). Demnach werden sich die Aufwendungen in der Schülerbeförderung voraussichtlich auf ca. 4.580.000 € im Haushaltsjahr 2016 belaufen; es ergibt sich somit eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von voraussichtlich 180.000 €.

 

Die Mehrkosten ergeben sich aus folgenden Gründen:

 

-       Europaweite Ausschreibung der Taxibeförderung vor Beginn des neuen Schuljahres mit einem nicht vorhersehbaren Anstieg der Kilometerpreise der Taxiunternehmen (2014: 1,11 €, 2016: 1,24 €), wodurch sich Mehrkosten für das aktuelle Schuljahr in Höhe von ca. 150.000 € ergeben,

 

-       weiter steigende Anzahl an Anträgen auf Fahrtkostenerstattung (früher sind mehr Eltern selber gefahren, ohne von ihrem Anspruch auf Fahrtkostenerstattung Gebrauch zu machen bzw. herrschte Unwissenheit über die Möglichkeit) und

 

-       weiter steigende Anzahl an Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer anderen als der zuständigen Schule (Bedenken werden bei jedem Antrag, den der Landkreis Friesland zur Stellungnahme erhält, mit Hinweis auf die Mehrkosten geäußert, aber das Argument wird bei der Entscheidung durch die Schulen so gut wie nie berücksichtigt!).

 

Die bei der Reduzierung des ursprünglichen Ansatzes von 4.523.000 € auf die nun veranschlagten 4.400.000 € erhofften Verbesserungen im Zuge der Ausschreibung der Taxibeförderung sind damit nicht eingetreten. Diese hätten lediglich die Höhe der überplanmäßigen Aufwendungen auf rund 57.000 € begrenzt.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist die Beantragung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 117 NKomVG notwendig. Der Mehraufwand ist unabweisbar, da es sich bei der Schülerbeförderung um eine Pflichtaufgabe handelt, die nicht eingestellt werden kann. Deckungsmöglichkeiten innerhalb des Budgets „Planung“ sind nicht vorhanden; die Deckung kann jedoch innerhalb des Gesamthaushalts sichergestellt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich  180.000,-- Euro im Bereich der Schülerbeförderung wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

  180.000,--  üpl.A.

(damit Gesamtkosten der Schülerbeförderung:

4.580.000,-- €)

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

gez. Stefanie Pflug

Sachbearbeiterin                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

             

                                                                                gez. Sven Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

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