Betreff
Aktualisierung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland, hier: § 8 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen
Vorlage
1059/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Hauptsatzung des Landkreises Friesland datiert vom 2. November 2011 (gültig ab 1. November 2011); ihre Verabschiedung erfolgte aufgrund der Anpassung an das seinerzeit neu in Kraft getretene Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.

 

Es hat sich gezeigt - insbesondere im Rahmen der Bearbeitung von Wahlangelegenheiten -, dass § 8 „Verkündung von Rechtsvorschriften und öffentlichen Bekanntmachungen“ einer Überarbeitung bedarf. Insbesondere der Passus des Absatzes  3 „Sonstige Bekanntmachungen erfolgen in der im Einzelfall zweckmäßigen Weise“ führte zu Auslegungsproblemen. -  Im übrigen sind die in der bisherigen Fassung enthaltenen Regelungen teilweise entbehrlich, da spezialgesetzlich in vielen Fällen die Art und Weise von Verkündungen bzw. Bekanntmachungen bereits vorgegeben ist.

 

Die Verwaltung hat daher eine „Verschlankung“ des § 8 auf das regelungsbedürftige Maß sowie eine Definition zur Regelung von Wahlbekanntmachungen erarbeitet. Nachstehend eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung des § 8:

 

§ 8 / Stand 02.11.2011

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

(1)  Satzungen und Verordnungen, die Erteilung von Genehmigungen für den Flächennutzungsplan sowie öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises werden im „Amtsblatt für den Landkreis Friesland“ verkündet bzw. bekannt gemacht.

(2)  Das Ergebnis der Beratung über einen Einwohnerantrag sowie eine Entscheidung, die den Antrag für unzulässig erklärt wird in den Tageszeitungen „Jeversches Wochenblatt“, „Nordwest-Zeitung“ und „Wilhelmshavener Zeitung“ bekannt gemacht. Im „Amtsblatt für den Landkreis Friesland“ erfolgt ein Hinweis auf diese Veröffentlichung.

(3)  Sonstige Bekanntmachungen erfolgen in der im Einzelfall zweckmäßigen Weise.

(4)  Ist in anderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang bestimmt, so erfolgt die Bekanntmachung im Aushang vor dem Kreisverwaltungsgebäude Lindenallee 1, 26441 Jever.

(5)  Sind Pläne, Karten und Zeichnungen Bestandteil einer bekannt zu machenden Angelegenheit, so erfolgt die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile durch Auslegung während der Dienststunden im Kreisamt in Jever. Sofern keine andere Zeit bestimmt ist, beträgt die Auslegungsdauer zwei Wochen. Die Ersatzbekanntmachung ist zusammen mit der Rechtsvorschrift zu veröffentlichen.

(6)  Eine Bereitstellung der Verkündungen und öffentlichen Bekanntmachungen im Internet auf der Homepage des Landkreises Friesland und in Social Networks erfolgt nach Bedarf lediglich zusätzlich und ersetzt die unter Abs. 1 und 2 genannte Form der Bekanntmachung nicht.

 

 Vorschlag für eine Neufassung:

 

㤠8

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

1) Satzungen, Verordnungen, sowie öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Friesland werden, soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist, im Amtsblatt für den Landkreis Friesland verkündet bzw. bekannt gemacht.

 

 

2) Ortsübliche Bekanntmachungen des Landkreises werden, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, auf der Internetseite des Landkreises Friesland unter www.friesland.de  und der Angabe des Bereitstellungsdatums veröffentlicht. In den Tageszeitungen „Jeversches Wochenblatt“, Nordwest-Zeitung“ und „Wilhelmshavener Zeitung“ wird auf die Bereitstellung im Internet unter der vorgenannten Adresse hingewiesen.

 

3) Wahlbekanntmachungen werden in den Tageszeitungen „Jeversches Wochenblatt“, Nordwest-Zeitung“ und „Wilhelmshavener Zeitung“ sowie auf der Internetseite des Landkreises Friesland unter www.friesland.de bekannt gemacht.

 

4) Ist in anderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang bestimmt, so erfolgt die Bekanntmachung im Aushang vor dem Kreisverwaltungsgebäude Lindenallee 1, Gebäude A, 26441 Jever.“

 

 

Die Verwaltung bittet um Verabschiedung einer entsprechend aktualisierten Neufassung der Hauptsatzung mit Wirkung vom 1. November 2016.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der beigefügten Neufassung der Hauptsatzung – Inkrafttreten rückwirkend zum 1.  November 2016 – wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

gez. Gerda Gerdes

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                              gez. Gerda Gerdes

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Entwurf einer Neufassung der Hauptsatzung