Begründung:
Die Hauptsatzung
des Landkreises Friesland datiert vom 2. November 2011 (gültig ab 1. November
2011); ihre Verabschiedung erfolgte aufgrund der Anpassung an das seinerzeit
neu in Kraft getretene Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.
Es hat sich gezeigt
- insbesondere im Rahmen der Bearbeitung von Wahlangelegenheiten -, dass § 8
„Verkündung von Rechtsvorschriften und öffentlichen Bekanntmachungen“ einer
Überarbeitung bedarf. Insbesondere der Passus des Absatzes 3 „Sonstige Bekanntmachungen erfolgen in der
im Einzelfall zweckmäßigen Weise“ führte zu Auslegungsproblemen. - Im übrigen sind die in der bisherigen Fassung
enthaltenen Regelungen teilweise entbehrlich, da spezialgesetzlich in vielen
Fällen die Art und Weise von Verkündungen bzw. Bekanntmachungen bereits
vorgegeben ist.
Die Verwaltung hat
daher eine „Verschlankung“ des § 8 auf das regelungsbedürftige Maß sowie eine
Definition zur Regelung von Wahlbekanntmachungen erarbeitet. Nachstehend eine
Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung des § 8:
§ 8 / Stand
02.11.2011
Verkündungen und
öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen und Verordnungen, die Erteilung von Genehmigungen für den Flächennutzungsplan sowie öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises werden im „Amtsblatt für den Landkreis Friesland“ verkündet bzw. bekannt gemacht.
(2) Das Ergebnis der Beratung über einen Einwohnerantrag sowie eine Entscheidung, die den Antrag für unzulässig erklärt wird in den Tageszeitungen „Jeversches Wochenblatt“, „Nordwest-Zeitung“ und „Wilhelmshavener Zeitung“ bekannt gemacht. Im „Amtsblatt für den Landkreis Friesland“ erfolgt ein Hinweis auf diese Veröffentlichung.
(3) Sonstige Bekanntmachungen erfolgen in der im Einzelfall zweckmäßigen Weise.
(4) Ist in anderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang bestimmt, so erfolgt die Bekanntmachung im Aushang vor dem Kreisverwaltungsgebäude Lindenallee 1, 26441 Jever.
(5) Sind
Pläne, Karten und Zeichnungen Bestandteil einer bekannt zu machenden
Angelegenheit, so erfolgt die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile durch
Auslegung während der Dienststunden im Kreisamt in Jever. Sofern keine andere
Zeit bestimmt ist, beträgt die Auslegungsdauer zwei Wochen. Die
Ersatzbekanntmachung ist zusammen mit der Rechtsvorschrift zu veröffentlichen.
(6) Eine Bereitstellung der Verkündungen und öffentlichen Bekanntmachungen im Internet auf der Homepage des Landkreises Friesland und in Social Networks erfolgt nach Bedarf lediglich zusätzlich und ersetzt die unter Abs. 1 und 2 genannte Form der Bekanntmachung nicht.
Vorschlag
für eine Neufassung:
„§ 8
Verkündungen und
öffentliche Bekanntmachungen
1)
Satzungen, Verordnungen, sowie öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises
Friesland werden, soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist, im
Amtsblatt für den Landkreis Friesland verkündet bzw. bekannt gemacht.
2)
Ortsübliche Bekanntmachungen des Landkreises werden, soweit durch
Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, auf der Internetseite des
Landkreises Friesland unter www.friesland.de und der Angabe des Bereitstellungsdatums
veröffentlicht. In den Tageszeitungen „Jeversches Wochenblatt“,
Nordwest-Zeitung“ und „Wilhelmshavener Zeitung“ wird auf die Bereitstellung im
Internet unter der vorgenannten Adresse hingewiesen.
3)
Wahlbekanntmachungen werden in den Tageszeitungen „Jeversches Wochenblatt“,
Nordwest-Zeitung“ und „Wilhelmshavener Zeitung“ sowie auf der Internetseite des
Landkreises Friesland unter www.friesland.de bekannt gemacht.
4)
Ist in anderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang
bestimmt, so erfolgt die Bekanntmachung im Aushang vor dem
Kreisverwaltungsgebäude Lindenallee 1, Gebäude A, 26441 Jever.“
Die
Verwaltung bittet um Verabschiedung einer entsprechend aktualisierten
Neufassung der Hauptsatzung mit Wirkung vom 1. November 2016.
Beschlussvorschlag:
Der beigefügten Neufassung der Hauptsatzung – Inkrafttreten rückwirkend zum 1. November 2016 – wird zugestimmt.
Anlage(n):
Entwurf einer
Neufassung der Hauptsatzung