Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 2
des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes beruft das Nds. Ministerium für Inneres
und Sport jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen
in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der
Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen (Räte/Kreistage)
gibt.
Die entsprechenden
„Empfehlungen der Entschädigungskommission 2016“ wurden im April d. J.
verabschiedet. In seiner Sitzung vom 6. Juni 2016 kam der Kreisausschuss
überein, über eine evtl. Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung des
Landkreises Friesland den neuen Kreistag entscheiden zu lassen. Die bisher
gültige Satzung ist in kumulierter Form (unter Berücksichtigung der seit dem
01.11.2011 erfolgten Änderungen) beigefügt.
Aus den ebenfalls
beigefügten Richtwerten der Landes-Entschädigungskommission (sh. unter Ziff. V)
ist erkennbar, dass die an die Mandatsträger des Landkreises Friesland derzeit
gezahlten Aufwandsentschädigungen deutlich unter den dort angegebenen
Höchstbeträgen liegen.
Vor diesem
Hintergrund hat die Verwaltung nachstehende Vorschläge für eine moderate
Anhebung einzelner Entschädigungs-Positionen erarbeitet:
A)
§ 1
Aufwandsentschädigung; Pauschale für Sitzungsunterlagen
Abs. 1:
Kreistagsabgeordnete erhalten als Ersatz von Auslagen für ihre
ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung
in Höhe von 230,-- € (bisher:
200,00 €).
B)
§ 2 Zusätzliche Aufwandsentschädigungen für
die Vertreter/Vertreterinnen
der/des hauptamtlichen Landrätin/Landrates und die Fraktions-
vorsitzenden
Abs. 1:
Neben den Beträgen gem. § 1 werden folgende zusätzliche monatliche
Aufwandsentschädigungen gezahlt:
a)
an die
stellvertretenden Landrätinnen/Landräte
je 300,-- €
(bisher: je 250,00 Euro)
b)
an die
Fraktionsvorsitzenden je 130,-- €
(bisher: je 100,00 €)
an Gruppenvorsitzende, die
nicht
Fraktionsvorsitzende sind je 130,-- €
(bisher: je 100,00 €)
c)
und je Fraktions- oder Gruppenangehörigen je
15,-- €
(bisher: je 10,-- €)
C)
§ 3 Sitzungsgeld
Abs. 1:
Die Kreistagsabgeordneten erhalten
neben der Aufwandsentschädigung
nach § 1 für die Teilnahme an
Sitzungen des Kreistages, des
Kreisausschusses, der Fachausschüsse sowie für maximal eine
Fraktions- bzw. Gruppensitzung pro Monat ein Sitzungsgeld in Höhe
von (unverändert) 30,00 € je Sitzung.
Der Entwurf einer
Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung ist beigefügt. Das Inkrafttreten
ist zum 1. Januar 2017 vorgesehen.
Die Verwaltung
bittet um Beratung und Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Der beigefügten Neufassung der Entschädigungssatzung für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder wird zugestimmt. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Anlage(n):
NLT-Rundschreiben
Empfehlungen der
Entschädigungskommission des Landes Nds.
Pressemitteilung
des Landes Nds.
Kumulierte Fassung
der derzeit gültigen AE-Satzung
Entwurf einer
Neufassung der AE-Satzung