Begründung:

Gemäß § 55 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes beruft das Nds. Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen (Räte/Kreistage) gibt.

 

Die entsprechenden „Empfehlungen der Entschädigungskommission 2016“ wurden im April d. J. verabschiedet. In seiner Sitzung vom 6. Juni 2016 kam der Kreisausschuss überein, über eine evtl. Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung des Landkreises Friesland den neuen Kreistag entscheiden zu lassen. Die bisher gültige Satzung ist in kumulierter Form (unter Berücksichtigung der seit dem 01.11.2011 erfolgten Änderungen) beigefügt.

 

Aus den ebenfalls beigefügten Richtwerten der Landes-Entschädigungskommission (sh. unter Ziff. V) ist erkennbar, dass die an die Mandatsträger des Landkreises Friesland derzeit gezahlten Aufwandsentschädigungen deutlich unter den dort angegebenen Höchstbeträgen liegen.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung nachstehende Vorschläge für eine moderate Anhebung einzelner Entschädigungs-Positionen erarbeitet:

 

A)

§ 1  Aufwandsentschädigung; Pauschale für Sitzungsunterlagen

Abs. 1:

 

Kreistagsabgeordnete erhalten als Ersatz von Auslagen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung

in Höhe von 230,-- € (bisher: 200,00 €).

 

B)

§ 2 Zusätzliche Aufwandsentschädigungen für die Vertreter/Vertreterinnen

     der/des hauptamtlichen Landrätin/Landrates und die Fraktions-

     vorsitzenden

 

Abs. 1:

Neben den Beträgen gem. § 1 werden folgende zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigungen gezahlt:

 

a)    an die stellvertretenden Landrätinnen/Landräte     je 300,-- €

(bisher: je 250,00 Euro)

b)    an die Fraktionsvorsitzenden                                  je 130,-- €

(bisher: je 100,00 €)

                 an Gruppenvorsitzende, die nicht

                 Fraktionsvorsitzende sind                                         je 130,-- €

                 (bisher: je 100,00 €)

c)     und je Fraktions- oder Gruppenangehörigen         je   15,-- €

(bisher: je 10,-- €)

 

C)

§ 3 Sitzungsgeld

Abs. 1:

            Die Kreistagsabgeordneten erhalten neben der Aufwandsentschädigung

            nach § 1 für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistages, des

          Kreisausschusses, der Fachausschüsse sowie für maximal eine

          Fraktions- bzw. Gruppensitzung pro Monat ein Sitzungsgeld in Höhe

          von (unverändert) 30,00 € je Sitzung.

 

Der Entwurf einer Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung ist beigefügt. Das Inkrafttreten ist zum 1.  Januar 2017 vorgesehen.

Die Verwaltung bittet um Beratung und Beschlussfassung.

 


Beschlussvorschlag:

Der beigefügten Neufassung der Entschädigungssatzung für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder wird zugestimmt. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2017  in Kraft.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein  Im Hh. 2017 zu beordnen

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

gez. Gerda Gerdes

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                              gez. Sven Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

NLT-Rundschreiben

Empfehlungen der Entschädigungskommission des Landes Nds.

Pressemitteilung des Landes Nds.

Kumulierte Fassung der derzeit gültigen AE-Satzung

Entwurf einer Neufassung der AE-Satzung