Betreff
Bildung des Kreisausschusses
Vorlage
0003/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

§ 75 (1) NKomVG – Besetzung des Hauptausschusses – besagt:

 

„In der ersten Sitzung der Vertretung werden

  1. die Beigeordneten gem. § 71 Abs. 2 Sätze 2 bis 7  (Anm.: Sitzanteile nach Hare-Niemeyer bzw. geloste Sitze) und Abs. 3 (Anm.: trifft hier nicht zu) sowie
  2. die in § 74 Abs. 1 Nr. 3 genannten Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 71 Abs. 4 Sätze 1 und 2  (Anm.: Gemeint sind Grundmandate für Fraktionen und Gruppen, auf die bei der regulären Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist)

 

bestimmt; § 71 Abs. 5  (Anm.: Feststellungsbeschluss fassen) und 10 (Anm.: anderes Besetzungsverfahren ist möglich) ist anzuwenden….

 

Für die Mitglieder des Hauptausschusses nach Satz 1 ist jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.

Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Hauptausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen. (…)“

 

Die Zahl der Beigeordneten des Hauptausschusses beträgt gem. § 74 Abs. 3 NKomVG  in den Landkreisen sechs. Die Vertretung kann vor der Besetzung des Hauptausschusses für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass dem Hauptausschuss weitere zwei oder vier Beigeordnete angehören.

 

Eine Größenordnung von 10 Beigeordneten (+ LR als Vorsitzender) im Kreisausschuss des Landkreises Friesland hat sich in den vergangenen Wahlperioden bewährt. Die Verwaltung bittet um eine entsprechende Beschlussfassung unter TOP 9.1.

 

Die Sitzberechnung nach Hare-Niemeyer ergibt folgende Anteile für die Fraktionen und Gruppen:

 

10er Ausschuss (+ LR alsVorsitzender)       

 

Fraktion oder Gruppe

Mitgliederzahl

Ergebnis

Sitze aus ganzer Zahl

Sitze aus Bruchteil

Sitze insgesamt

SPD/GRÜNE/FDP

21

5,121

5

 

5

CDU

10

2,439

2

 

2

ZV/SWG/UWG

5

1,219

1

 

1

AfD Nds.

3

0,731

 

1

1

MMW/LINKE

2

0,487

 

1

1

Gesamt

41

 

8

2

10

 

Die mit 1 Sitz vertretenen Gruppierungen haben nach § 75 I Satz 5 NKomVG – sh. oben – das Recht zur Besetzung eines zweiten Stellvertretersitzes (bitte jeweils als 1. bzw. 2. Stellvertreter/in benennen).

 

Es wird um entsprechende Beschlussfassungen gebeten:

 


Beschlussvorschlag:

1.

zu TOP 9.1

Gemäß § 74 Abs. 3 NKomVG wird die Zahl der Beigeordneten des Kreisausschusses um 4 erhöht und auf insgesamt 10 festgesetzt.

2.

zu TOP 9.2

Die auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze im KA werden wie folgt festgestellt:

Gruppe SPD/GRÜNE/FDP:          5

CDU-Fraktion                                  2

Gruppe ZV/SWG/UWG                  1

Fraktion AfD                                    1

Gruppe MMW/Die Linke                1

 

zu TOP 9.3

Die Fraktionen und Gruppen benennen namentlich ihre Beigeordneten und deren Stellvertreter. (Die Verwaltung wird hierzu in einer Tischvorlage die bis zum Sitzungstag bekannten Namen zusammentragen.)

 

zu TOP 9.4

Benennung einer/eines zweiten Stellvertreterin/Stellvertreters durch die mit einem Sitz vertretenen Gruppierungen gem. § 75 I Satz 5 NKomVG (Rangfolge)

 

zu TOP 9.5

Ein Losentscheid findet nicht statt.

 

zu TOP 9.6

Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Kreisausschusses (§ 75 I Satz 1 le. Halbsatz NKomVG i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

Gez. Gerda Gerdes

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                          Gez. Sven Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):