Betreff
Beschlussfassung über die Bildung von Fachausschüssen (§ 71 I NKomVG)
Vorlage
0005/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann die Vertretung aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden.

Die Vertretung legt entsprechend § 71 Abs. 2 NKomVG die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest. Die Sitzverteilung erfolgt – so weiter in Abs. 2 – nach dem Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer (bei gleichen Zahlenbruchteilen ggf. Losverfahren durch die/den Kreistagsvorsitzenden).

Fraktionen und Gruppen, auf die – so Abs. 4 a.a.O – bei der Sitzverteilung …. in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, in den jeweiligen Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandat).

 

Zu beachten ist auch § 71 Abs. 4 Satz 3:

Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören (hier: Kreistagsmitglied Janto Just), können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

Gemäß § 71 Abs. 5 stellt die Vertretung die sich … ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

Im Rahmen der Verabschiedung der Geschäftsordnung – TOP 8 – hat der Kreistag in § 25 die Bildung folgender Ausschüsse festgestellt:

 

§ 25

Fachausschüsse und ihre Zusammensetzung

 

Es werden folgende beratende Ausschüsse des Kreistages gebildet:

 

-        Ausschuss für Schule, Sport und Kultur

                       mit 11 Sitzen,

 

-        Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Mobilität

                        mit 11 Sitzen,

 

-        Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft

                        mit 11 Sitzen,

 

-        Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen

                        mit 11 Sitzen,

 

-        Ausschuss für Arbeit und Soziales

                        mit 11 Sitzen,

              

-        Jugendhilfeausschuss (Pflichtausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII)

                      mit 6 Sitzen

 

 

Die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer hat für die vorstehenden Ausschuss-Stärken folgendes Ergebnis:

 

11er Ausschüsse         

 

Fraktion oder Gruppe

Mitgliederzahl

Ergebnis

Sitze aus ganzer Zahl

Sitze aus Bruchteil

Sitze insgesamt

SPD/GRÜNE/FDP

21

5,634

5

1

6

CDU

10

2,682

2

1

3

ZV/SWG/UWG

5

1,341

1

 

1

AfD Nds.

3

0,804

 

1

1

MMW/LINKE

2

0,536

 

 

Grundmandat

Gesamt

41

 

8

3

11

 

 

6er Ausschuss (Jugendhilfeausschuss)    

 

Fraktion oder Gruppe

Mitgliederzahl

Ergebnis

Sitze aus ganzer Zahl

Sitze aus Bruchteil

Sitze insgesamt

SPD/GRÜNE/FDP

21

3,073

3

 

3

CDU

10

1,463

1

1

2

ZV/SWG/UWG

5

0,731

 

1

1

AfD Nds.

3

0,439

 

 

Grundmandat

MMW/LINKE

2

0,292

 

 

Grundmandat

Gesamt

41

 

4

2

6

 

Die Gruppen und Fraktionen werden – soweit noch nicht geschehen – auf dieser Basis um Benennung Ihrer jeweiligen Ausschussmitglieder und –vertreter/innen  gebeten. Die Verwaltung wird eine so weit als möglich vollständige Besetzungsliste als Tischvorlage in der Kreistagssitzung vorlegen.

 


Beschlussvorschlag:

zu TOP 11.1

Der Kreistag bildet als beratende Ausschüsse

 

-       den Ausschuss für Schule, Sport und Kultur mit 11 Sitzen,

-       den Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Mobilität mit 11 Sitzen,

-       den Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft mit 11 Sitzen,

-       den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen

mit 11 Sitzen

-       den Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 11 Sitzen,

-       den Jugendhilfeausschuss mit 6 Sitzen.

 

zu TOP 11.2

Der Kreistag wird um einen Feststellungsbeschluss zur namentlichen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen sowie zur Mitwirkung von KTA Janto Just als beratendes Mitglied in einem Ausschuss seiner Wahl - § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG - gebeten.

.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

Gez. Gerda Gerdes

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                               Gez. Sven Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):