Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 1
NKomVG kann die Vertretung aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse
bilden.
Die Vertretung legt
entsprechend § 71 Abs. 2 NKomVG die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest. Die
Sitzverteilung erfolgt – so weiter in Abs. 2 – nach dem Berechnungsverfahren
Hare-Niemeyer (bei gleichen Zahlenbruchteilen ggf. Losverfahren durch die/den Kreistagsvorsitzenden).
Fraktionen und
Gruppen, auf die – so Abs. 4 a.a.O – bei der Sitzverteilung …. in einem
Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, in den jeweiligen Ausschuss
ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandat).
Zu beachten ist
auch § 71 Abs. 4 Satz 3:
Abgeordnete, die
keiner Fraktion oder Gruppe angehören (hier: Kreistagsmitglied Janto Just),
können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden,
wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
Gemäß § 71 Abs. 5
stellt die Vertretung die sich … ergebende Sitzverteilung und die
Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
Im Rahmen der
Verabschiedung der Geschäftsordnung – TOP 8 – hat der Kreistag in § 25 die
Bildung folgender Ausschüsse festgestellt:
§ 25
Fachausschüsse und ihre Zusammensetzung
Es
werden folgende beratende Ausschüsse des Kreistages gebildet:
-
Ausschuss für Schule,
Sport und Kultur
mit 11 Sitzen,
-
Ausschuss für Bauen,
Feuerschutz und Mobilität
mit 11 Sitzen,
-
Ausschuss für Umwelt,
Abfall und Landwirtschaft
mit 11 Sitzen,
-
Ausschuss für
Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
mit 11 Sitzen,
-
Ausschuss für Arbeit
und Soziales
mit 11 Sitzen,
-
Jugendhilfeausschuss
(Pflichtausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII)
mit 6 Sitzen
Die Sitzverteilung
nach Hare-Niemeyer hat für die vorstehenden Ausschuss-Stärken folgendes
Ergebnis:
11er Ausschüsse
Fraktion oder Gruppe |
Mitgliederzahl |
Ergebnis |
Sitze aus ganzer Zahl |
Sitze aus Bruchteil |
Sitze insgesamt |
SPD/GRÜNE/FDP |
21 |
5,634 |
5 |
1 |
6 |
CDU |
10 |
2,682 |
2 |
1 |
3 |
ZV/SWG/UWG |
5 |
1,341 |
1 |
|
1 |
AfD Nds. |
3 |
0,804 |
|
1 |
1 |
MMW/LINKE |
2 |
0,536 |
|
|
Grundmandat |
Gesamt |
41 |
|
8 |
3 |
11 |
6er Ausschuss (Jugendhilfeausschuss)
Fraktion oder Gruppe |
Mitgliederzahl |
Ergebnis |
Sitze aus ganzer Zahl |
Sitze aus Bruchteil |
Sitze insgesamt |
SPD/GRÜNE/FDP |
21 |
3,073 |
3 |
|
3 |
CDU |
10 |
1,463 |
1 |
1 |
2 |
ZV/SWG/UWG |
5 |
0,731 |
|
1 |
1 |
AfD Nds. |
3 |
0,439 |
|
|
Grundmandat |
MMW/LINKE |
2 |
0,292 |
|
|
Grundmandat |
Gesamt |
41 |
|
4 |
2 |
6 |
Die Gruppen und
Fraktionen werden – soweit noch nicht geschehen – auf dieser Basis um Benennung
Ihrer jeweiligen Ausschussmitglieder und –vertreter/innen gebeten. Die Verwaltung wird eine so weit als
möglich vollständige Besetzungsliste als Tischvorlage in der Kreistagssitzung
vorlegen.
Beschlussvorschlag:
zu TOP 11.1
Der Kreistag bildet als beratende Ausschüsse
- den Ausschuss für Schule, Sport und Kultur mit 11 Sitzen,
- den Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Mobilität mit 11 Sitzen,
- den Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft mit 11 Sitzen,
- den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
mit 11 Sitzen
- den Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 11 Sitzen,
-
den Jugendhilfeausschuss mit 6 Sitzen.
zu TOP 11.2
Der Kreistag wird um einen Feststellungsbeschluss zur namentlichen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen sowie zur Mitwirkung von KTA Janto Just als beratendes Mitglied in einem Ausschuss seiner Wahl - § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG - gebeten.
.
Anlage(n):