Begründung:
§ 71 Abs. 8 NKomVG
lautet wie folgt:
„Die Ausschussvorsitze werden den
Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich
durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3
usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die
oder der Vorsitzende der Vertretung.
Die Fraktionen und Gruppen benennen die
Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen
und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Abgeordneten, die den
Ausschüssen angehören.“
Zu besetzen sind
die 6 Vorsitze der beratenden Ausschüsse nach § 25 GO sowie des
Betriebsausschusses Grundstückseigenbetrieb Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch,
der in der Liste der örtlichen/überörtlichen Gremien aufgeführt und wie in § 71
Abs. 8 NKomVG zu besetzen ist.
Die Berechnung der
Reihenfolge der 7 Zugriffsrechte nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren
hat folgendes Ergebnis:
Ausschüsse |
7 |
|
|
|
|
Fraktion/Gruppe |
SPD/GRÜNE/FDP |
CDU |
ZV/SWG/UWG |
AfD Nds. |
MMW/LINKE |
Mitglieder |
21 |
10 |
5 |
3 |
2 |
:1 |
21 j |
10 l |
5 op |
3 |
2 |
:2 |
10,5 k |
5 op |
2,5 |
1,5 |
1 |
:3 |
7 m |
3,33 |
1,66 |
1 |
0,66 |
:4 |
5,25 n |
2,5 |
1,25 |
0,75 |
0,5 |
:5 |
4,2 |
2 |
1 |
0,6 |
0,4 |
Die Ausschuss-Vorsitze 6
und 7 sind per Losverfahren (Ziehung durch KT-Vorsitzende/n) zu ermitteln. (Anm.: Ein Verzicht auf
das Losverfahren ist möglich, wenn sich die an ihm Beteiligten über die
Zuteilung des Vorsitzes einig sind.)
Beschlussvorschlag:
Die Fraktionen und Gruppen benennen in der Reihenfolge der 7 Zugriffsrechte bzw. nach Losziehung die von ihnen beanspruchten Ausschussvorsitze sowie die/den jeweilige/n Vorsitzenden.
Der Kreistag wird um einen Feststellungsbeschluss gebeten.