Begründung:
Der Fachbereich
10/Beteiligungen hat die beigefügte Liste „Vertretung des Landkreises Friesland
in Ausschüssen außerhalb des Kreistages und in sonstigen Organisationen, denen
der Landkreis angehört“, überarbeitet.
Nachdem der
Niedersächsische Landtag sehr kurzfristig in seiner Sitzung am 26. Oktober 2016
die Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes mit Wirkung
ab 1. November 2016 verabschiedet hat,
war eine Durchsicht auch hinsichtlich der Entsendungen des Landrates bzw. der
Verwaltung nach § 138 NKomVG erforderlich. Auf Seite 1 der Besetzungsliste sind
die verschiedenen rechtlichen Grundlagen der Entsendung festgehalten und bei
den jeweiligen Institutionen bzw. Gremien vermerkt.
Die jeweils
vorschlagsberechtigten Fraktionen und Gruppen sind aufgeführt; soweit möglich
wird die Verwaltung eine Liste mit den jeweiligen Vorschlägen als Tischvorlage
aushändigen.
Zu lfd. Nr. 45 Betriebsausschuss Grundstückseigenbetrieb NWK Sanderbusch:
Wie von der Verwaltung vorab mitgeteilt, sollte die Besetzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kreisentwicklung (WTKF) und des Betriebsausschusses aus Effizienzgründen personenidentisch sein. Es empfiehlt sich daher, auch den Betriebsausschuss künftig als 11er-Gremium zu führen.
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wird auf Basis der beigefügten Liste um
- Wahl der gemäß § 67 NKomVG zu entsendenden Vertreter/innen
- bzw. um Entsendung von Vertreter/innen
in Ausschüsse außerhalb des Kreistages und in sonstige Organisationen, denen der Landkreis Friesland angehört, gebeten.
Der Betriebsausschuss des Grundstückseigenbetriebes Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch (lfd. Nr. 45 der Liste) wird aus Effizienzgründen personenidentisch wie der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen – WTKF – besetzt. Die Anzahl der Mitglieder wird somit von bisher 7 auf künftig 11 angehoben.
Von der in der Liste dargestellten Wahrnehmung von Funktionen des Landrates bzw. der Verwaltung in örtlichen und überörtlichen Gremien wird Kenntnis genommen.
-Besetzungsliste
mit Anmerkungen der Verwaltung
-
Berechnungsübersicht für verschiedene Gremiengrößen
- Schreiben
diverser Institutionen, in denen der Lk. FRI vertreten ist (die lfd. Nr. in der
Beteiligungsliste ist jeweils handschriftlich vermerkt)