Begründung:
In Ergänzung zur bereits am 27.09.2016 im Jugendhilfeausschuss und am 05.10.2016 im Kreisausschuss beschlossenen Satzung des Kreisjugendparlaments wurde die hier vorliegende Wahlordnung zur weiteren Regelung der Wahlen formuliert.
Da die formalen Hürden bei einer parallel zu den Bundestagswahlen stattfindenden Wahl sehr hoch sind, sprechen sich die Jugendlichen und die Verwaltung des Landkreises Friesland in der vorliegenden Wahlordnung für eine Wahl an allen weiterführenden Schulen sowie zwei schulunabhängigen Wahlorten aus.
Organisatorisch sollen die Wahlen nach den Sommerferien 2017 an jeweils einem Tag in jeder weiterführenden Schule im Landkreis Friesland sowie an zwei Tagen an schulunabhängigen Orten durchgeführt werden.
Wählen dürfen alle 12-21 jährigen Kinder und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz drei Monate vor der Wahl im Landkreis Friesland haben. Wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen, die zum Wahltermin 13-21 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz im Landkreis Friesland haben und 20 Unterstützerunterschriften von wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen vorweisen können und fristgerecht eingereicht haben.
Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Wahlordnung zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Wahlordnung des zukünftigen Kreisjugendparlaments.
Anlage(n):
Anlage 1: Entwurf der Wahlordnung des Kreisjugendparlaments