Betreff
Wahlordnung des Kreisjugendparlaments
Vorlage
0012/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

In Ergänzung zur bereits am 27.09.2016 im Jugendhilfeausschuss und am 05.10.2016 im Kreisausschuss beschlossenen Satzung des Kreisjugendparlaments wurde die hier vorliegende Wahlordnung zur weiteren Regelung der Wahlen formuliert.

 

Da die formalen Hürden bei einer parallel zu den Bundestagswahlen stattfindenden Wahl sehr hoch sind, sprechen sich die Jugendlichen und die Verwaltung des Landkreises Friesland in der vorliegenden Wahlordnung für eine Wahl an allen weiterführenden Schulen sowie zwei schulunabhängigen Wahlorten aus.

Organisatorisch sollen die Wahlen nach den Sommerferien 2017 an jeweils einem Tag in jeder weiterführenden Schule im Landkreis Friesland sowie an zwei Tagen an schulunabhängigen Orten durchgeführt werden.

 

Wählen dürfen alle 12-21 jährigen Kinder und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz drei Monate vor der Wahl im Landkreis Friesland haben. Wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen, die zum Wahltermin 13-21 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz im Landkreis Friesland haben und 20 Unterstützerunterschriften von wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen vorweisen können und fristgerecht eingereicht haben.

 

Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Wahlordnung zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Gremium beschließt die Wahlordnung des zukünftigen Kreisjugendparlaments.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 6.500

€ 6.500

€ 0

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit     6.500       Nein                       (angemeldet für den Haushalt 2017)

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.03.36.362000.010 (Jugendarbeit)

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: Die Einführung des Kreisjugendparlaments ist Ergebnis und eine Konsequenz aus der Jugendbeteiligung zum Demografiedialog. Sie soll die Jugendbeteiligung stärken und eine Bleibeperspektive im Landkreis schaffen.

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr. 1

Titel: Gute Rahmenbedingungen für alle Generationen.

HSP     Nr  1.3

Titel: Effektivität und Effizienz der Beratungsleistungen und Betreuungsformen … steigern

 

 

Gudehus

 

Sachbearbeiterin                Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

Anlage 1: Entwurf der Wahlordnung des Kreisjugendparlaments