Begründung:
Seit
2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen Einrichtungen als auch für
Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft ein einheitliches Zielsystem
umgesetzt.
Die
Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung
ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer
Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundesregierung und
somit Anliegen des Jobcenters Friesland.
Die
Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige
Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern,
insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere
Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.
Das
Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den
Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden
entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung von
Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen
basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:
- Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
- Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Für
das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt"
wird auch in 2017 auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr
steht hier ein qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung
der Kennzahl fortlaufend über das Jahr beobachtet.
Bezogen
auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und
"Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete
Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden.
Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2017 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.
Den in der beigefügten Zielplanung 2017 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.
Zielplanung
2017