Begründung:
Nach
§ 12 Abs. 1 Nds. Landeswahlgesetz beruft der Landeswahlleiter vor jeder Wahl
einen Kreiswahlleiter und einen Stellvertreter.
Der
Landkreis Friesland wurde mit Schreiben der Nds. Landeswahlleiterin vom
16.11.2016 aufgefordert, bis zum 06.12.2016 Vorschläge für die Ernennung der
Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter sowie deren Stellvertreterinnen und
Stellvertreter vorzulegen.
Für
die Landtagswahl 2013 wurden Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch als
Kreiswahlleiterin und Frau Elena Kloß als stellv. Kreiswahlleiterin durch die
Landeswahlleitung ernannt. Gem. § 2 Abs. 1 Nds. Landeswahlordnung bleibt die
bisher ernannte Kreiswahlleitung bis zur Neuberufung im Amt.
Aufgrund
der bewährten Konstellation bei der Kommunalwahl 2016 wurden der
Landeswahlleiterin für die Landtagswahl 2018 als Kreiswahlleiterin Erste
Kreisrätin Silke Vogelbusch und als stellv. Kreiswahlleiter
Kreisverwaltungsoberrat Reent Janßen vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Die
Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):