Die
Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in
Bezug auf drei Ziele gemessen:
- Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
- Verbesserung der
Integration in Erwerbstätigkeit
- Vermeidung von
langfristigem Leistungsbezug
Zur Erreichung der Ziele schließt der Landkreis Friesland
mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW)
und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit
und Integration (MS) gemäß
§ 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab. Der vorgelegte Bericht zeigt den aktuellen Stand der Arbeitsmarktstatistik sowie die derzeitige Entwicklung der Zielerreichung in 2016.
Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und
Zielerreichung der Kennzahlen nach
§ 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen.
Anlage
Bericht zur
Arbeitsmarktstatistik und Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II