Begründung:
Die Gemeinde Bockhorn hat mit
Schreiben vom 30.11.2016 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für
die Attraktivierung des Babyschwimmbeckens im Erlebnisbad Bockhorn gestellt.
Das Erlebnisbad Bockhorn ist für die
Gemeinde eine Einrichtung der Daseinsvorsorge. Diese Einrichtung sollte nach
Möglichkeit auch in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.
Da auch zahlreiche Gäste aus den umliegenden Städten und Gemeinden sowie
Touristen das Erlebnisbad Bockhorn besuchen, wird außerdem ein Beitrag zur
regionalen Tourismuswirtschaft geleistet.
Das bisher vorhandene über 20 Jahre
alte Babyschwimmbecken ist abgängig und verursacht aktuell hohe
Instandhaltungskosten von 2.000-5.000 Euro pro Jahr. Eine komplette Sanierung
des Beckens ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Um die technischen
Einrichtungen des Beckens weiter nutzen zu können und aus Kostengründen wird
sich das neue Babyschwimmbecken in das vorhandene Becken einfügen. Durch die
Neugestaltung werden die aktuellen DIN-Vorschriften für Schwimmbäder erfüllt
und der barrierefreie Zugang erleichtert. Zudem werden die Betreuungs- und
Eingriffsmöglichkeiten der Erziehungsberechtigten durch die Neugestaltung
verbessert. Durch die Attraktivierung des Kinderplanschbeckens sollen konkret
Besucher mit kleinen Kindern angesprochen werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt
betragen nach der Kostenschätzung der Gemeinde Bockhorn bzw. des beauftragten
Planungsbüros 156.080 Euro. Die Gemeinde Bockhorn gehört zur LEADER-Region
„Südliches Friesland“ und hat für das Projekt eine Förderung aus diesem
Programm beantragt. Die Förderquote beträgt 50 %. Die Projektskizze ist der
Lokalen Aktionsgruppe Südliches Friesland in der Sitzung am 29.11.2016
vorgestellt und zur Entscheidung vorgelegt worden. Die LAG Südliches Friesland
hat der Förderung des Projektes mit einer Summe von 78.040 Euro zugestimmt. Der
endgültige Zuwendungsbescheid vom Amt für regionale Landesentwicklung liegt
noch nicht vor. Ohne die Förderung aus dem LEADER-Programm und aus Mitteln des
Landkreises Friesland könnte das Projekt auf Grund der angespannten
finanziellen Situation der Gemeinde Bockhorn nicht realisiert werden. Mit dem
Projekt soll am 1. April 2017 begonnen werden; der Projektabschluss wird
spätestens im Juni 2018 erwartet.
Die Finanzierung für die
Attraktivierung des Babyschwimmbeckens ist wie folgt vorgesehen:
LEADER Nordseemarschen
(50% der förderfähigen Bruttokosten) 78.040,00 Euro
Kreiszuschuss Landkreis Friesland 30%
(gerundet) 23.400,00 Euro
Eigenmittel Gemeinde Bockhorn 54.640,00 Euro
Gesamtkosten: 156.080,00
Euro
Die Attraktivierung des Babyschwimmbeckens
im Erlebnisbad Bockhorn wird auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages
des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von
Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen
als förderfähig anerkannt.
Die Verwaltung schlägt vor, der
Gemeinde Bockhorn zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe
von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten = 23.400 Euro,
maximal jedoch 20 % bzw. höchstens 31.200 Euro zu bewilligen. Die Auszahlung
der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage
des Landkreises Friesland.
Beschlussvorschlag:
Die Attraktivierung des Babyschwimmbeckens
im Erlebnisbad Bockhorn wird
als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Bockhorn wird zur
Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht
durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten = 23.400 Euro, maximal jedoch 20 %
bzw. höchstens 31.200 Euro bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach
Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises
Friesland.
Anlage(n):
keine