Begründung:
Gemäß den Bestimmungen des Nds. Brandschutzgesetzes wird die Kreisfeuerwehr vom Kreisbrandmeister geleitet. Dieser hat mindestens einen Stellvertreter.
Derzeit werden diese Funktionen von Herrn Gerhard Zunken, Schortens, als Kreisbrandmeister und Herrn Jens-Olaf Fianke, Varel, als stellvertretenden Kreisbrandmeister als Ehrenbeamte wahrgenommen.
Zum 31.05.2017 läuft die sechsjährige Amtsperiode von Herrn Zunken und Herrn Fianke aus. Dementsprechend sind für die Amtsperiode vom 01.06.2017 bis zum 31.05.2023 neue Ernennungen auszusprechen. Über die Ernennung beschließt gemäß § 21 (3) des Nds. Brandschutzgesetzes der Kreistag des Landkreises.
Bereits mit Beschluss vom 19.12.2016 hat der Kreistag beschlossen, zur Entlastung der Funktionsträger einen zweiten gleichberechtigten Stellvertreter des Kreisbrandmeisters zuzulassen.
Gemäß den Bestimmungen des Nds. Brandschutzgesetzes werden der Kreisbrandmeister und der/die Stellvertreter dem Kreistag aus den Reihen der Feuerwehr zur Ernennung vorgeschlagen. Hierzu ist die Mehrheit der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Ortsbrandmeister notwendig.
Am 01. Februar 2017 hat eine
entsprechende Vorschlagswahl stattgefunden. Aufgrund dieser Wahl werden dem
Kreistag folgende Personen vorgeschlagen:
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Für die Funktion des
Kreisbrandmeisters: Herr Gerhard
Zunken, Schortens
-
Für die Funktionen der
stellv. Kreisbrandmeister: Herr Jens-Olaf Fianke, Varel
Herr Matthias Kruse, Zetel
Alle drei sind bereit, diese
Funktionen zu übernehmen.
Die notwendige Zustimmung des zuständigen Regierungsbrandmeisters wird seitens der Verwaltung eingeholt.
Beschlussvorschlag:
Herr Gerhard Zunken wird für die Amtszeit vom 1. Juni 2017 bis zum 31.
Mai 2023 zum Kreisbrandmeister ernannt.
Ferner werden die Herren Jens-Olaf Fianke und Matthias Kruse für die
Amtszeit vom 1. Juni 2017 bis zum 31. Mai 2023 zu stellvertretenden
Kreisbrandmeistern ernannt.
Alle drei Personen werden für den genannten Zeitraum in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren berufen.
Anlage(n):
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