Betreff
Ernennung des Kreisbrandmeisters und der stellvertretenden Kreisbrandmeister für die Amtszeit vom 01.06.2017 bis zum 31.05.2023
Vorlage
0078/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß den Bestimmungen des Nds. Brandschutzgesetzes wird die Kreisfeuerwehr vom Kreisbrandmeister geleitet. Dieser hat mindestens einen Stellvertreter.

 

Derzeit werden diese Funktionen von Herrn Gerhard Zunken, Schortens, als Kreisbrandmeister und Herrn Jens-Olaf Fianke, Varel, als stellvertretenden Kreisbrandmeister als Ehrenbeamte wahrgenommen.

 

Zum 31.05.2017 läuft die sechsjährige Amtsperiode von Herrn Zunken und Herrn Fianke aus. Dementsprechend sind für die Amtsperiode vom 01.06.2017 bis zum 31.05.2023 neue Ernennungen auszusprechen. Über die Ernennung beschließt gemäß § 21 (3) des Nds. Brandschutzgesetzes der Kreistag des Landkreises.

 

Bereits mit Beschluss vom 19.12.2016 hat der Kreistag beschlossen, zur Entlastung der Funktionsträger einen zweiten gleichberechtigten Stellvertreter des Kreisbrandmeisters zuzulassen.

 

Gemäß den Bestimmungen des Nds. Brandschutzgesetzes werden der Kreisbrandmeister und der/die Stellvertreter dem Kreistag aus den Reihen der Feuerwehr zur Ernennung vorgeschlagen. Hierzu ist die Mehrheit der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Ortsbrandmeister notwendig.

 

Am 01. Februar 2017 hat eine entsprechende Vorschlagswahl stattgefunden. Aufgrund dieser Wahl werden dem Kreistag folgende Personen vorgeschlagen:

 

-       Für die Funktion des

Kreisbrandmeisters:                            Herr Gerhard Zunken, Schortens

 

-       Für die Funktionen der

stellv. Kreisbrandmeister:                   Herr Jens-Olaf Fianke, Varel

                                                           Herr Matthias Kruse, Zetel

 

Alle drei sind bereit, diese Funktionen zu übernehmen.

 

Die notwendige Zustimmung des zuständigen Regierungsbrandmeisters wird seitens der Verwaltung eingeholt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Herr Gerhard Zunken wird für die Amtszeit vom 1. Juni 2017 bis zum 31. Mai 2023 zum Kreisbrandmeister ernannt.

Ferner werden die Herren Jens-Olaf Fianke und Matthias Kruse für die Amtszeit vom 1. Juni 2017 bis zum 31. Mai 2023 zu stellvertretenden Kreisbrandmeistern ernannt. 

Alle drei Personen werden für den genannten Zeitraum in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren berufen.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

Gez. Uwe Nitsch

Sachbearbeiter                      Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                                Gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

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