Begründung:
In der Sitzung des
Fachausschusses am 14.10.2015 wurde kurz vorgestellt, dass die
Variantenuntersuchung durch das mit der Planung betraute Planungsbüro BK
Projektmanagement Oldenburg ergeben hat, dass die Lage einer Radverkehrsanlage
an der Ostseite (Seite der Deponie) der Kreisstraße zu präferieren ist (sowohl
die raumstrukturelle als auch die verkehrliche und die sicherheitstechnische
Bewertung sprechen für die Ostseite neben den Belangen des
Landschaftsschutzes).
Nun ist ein Konzept fertiggestellt, das mit Behörden und Verbänden im Dezember erörtert und im Bauausschuss der Stadt Varel am 01.02. vorgestellt wurde. Auf dieser Basis würde das Büro die Entwurfspläne erarbeiten, damit anschließend noch vor Einleitung des förmlichen Planfeststellungsverfahrens der guten Tradition folgend eine Informationsveranstaltung für die Anlieger vorgenommen werden kann.
Mit der Radverkehrsanlage an der Kreisstraße 113 auf einer Länge von gut einem Kilometer von der Bundesstraße 437 bis zum Ortsteil Neuwangerooge, Varel, folgen wir einem lange gehegten Wunsch, die Verkehrsverhältnisse für den Radfahrer im genannten Bereich zu verbessern.
Das Konzept sieht die Herstellung einer Nebenanlage mit einer Breite von 2,0 m vor, die am Ortseingang Neuwangerooge aufgehoben wird. Dort ist derzeit eine Querungshilfe vorgesehen, in der geschlossenen Ortschaft wird der Radfahrer auf die Fahrbahn geführt. Würde die Planung wie derzeit dargestellt umgesetzt, ergibt sich jedoch für den Fußgänger eine Lücke zwischen dem Bestand innerorts und der neu herzustellenden Radverkehrsanlage von ca. 135 m, so dass noch eine Abstimmung mit der Stadt Varel dahingehend erfolgt, ob der Gehweg innerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt auf Kosten der Stadt Varel entsprechend verlängert wird, so dass hier eine durchgehende (Gehweg-)Verbindung entstünde.
Im Investitionsprogramm des Landkreises sind vorbehaltlich der Beschlussfassung der politischen Gremien Haushaltsmittel für 2018 (Grunderwerb 50.000 €) und 2019 (Baukosten 450.000 €) eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Planung wird
zur Kenntnis genommen.