hier: Diverse Zuwendungen in 2016
Begründung:
Gemäß § 111 Abs. 7
NKomVG und § 25a HKVO sowie der Richtlinie des Landkreises Friesland zur
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen vom
01.01.2015 (Spendenrichtlinie) bedarf die Annahme und Verwendung von
Fördermitteln der Zustimmung der zuständigen Gremien. Der Landrat ist für
Zuwendungen bis 100,00 € selbst zuständig. Für Spenden ab 100,01 € ist der
Kreisausschuss und ab 2.000,01 € der Kreistag zuständig. Nach dem Annahme- und
Verwendungsbeschluss über die Zuwendungen werden die Zuwendungsübersichten der
Obersten Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben und im Internet
veröffentlicht
Zuwendungen 2016
Im Jahr 2016 hat der Landkreis verschiedene zweckgebundene Zuwendungen
in Höhe von insgesamt 53.356,02 € erhalten, deren Annahme noch formell gemäß
der Spendenrichtlinie beschlossen werden muss. In den Zuständigkeitsbereich des
-
Kreisausschusses
fallen insgesamt 20.364,44 €
-
Kreistages
fallen insgesamt 32.503,05 €
.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und der Spendenrichtlinie des Landkreises Friesland der Annahme und Verwendung der in der Zuwendungsübersicht 2016 aufgelisteten Zuwendungen von 100,01 € bis 2.000,00 € von insgesamt 20.364,44 € zu. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, für seinen Zuständigkeitsbereich ab 2.000,01 €, ebenfalls der Annahme und Verwendung der Zuwendungen 2016 von insgesamt 32.503,05 €..
Liste der Zuwendungen 2016