Betreff
RZI-Planungsgruppe der Niedersächsischen Landesschulbehörde
Vorlage
0099/2017
Art
Beschlussvorlage

In Niedersachsen sollen ab 2017 flächendeckend regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule aufgebaut werden. Die ersten elf regionalen Zentren werden seit Februar 2017 geplant und sollen ab August 2017 an den Start gehen.

 

Eins dieser ersten elf regionalen Zentren soll seinen Sitz im Landkreis Friesland haben. Im Jahr 2020 soll es insgesamt 47 solcher Zentren in Niedersachsen geben.

 

Die Leitung der Zentren könnten zum Beispiel bisherige Leiter von Förderschulen oder Lehrer aus inklusiven Schulen übernehmen. Die Beratungszentren sollen Vorschläge dafür erarbeiten, welche zusätzlichen Ressourcen einzelne Schulen erhalten sollen. Dabei geht es um zusätzliche Stunden für Sonderpädagogen, die nach Einzelfällen vergeben werden können.

 

Die Beratungszentren übernehmen unter anderem eine Netzwerkfunktion zwischen Schulen und Schulbehörde. Außerdem sollen Schulen und Eltern bei Fragen zur Inklusion Unterstützung in den Zentren erhalten.

 

Ziel der Einrichtung von RZI ist es, landesweit unter Beachtung regionaler Ausprägungen eine vergleichbare Qualität der Schulen mit entsprechender sonderpädagogischer Expertise sicherzustellen, eine einheitliche Steuerung der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung mit vergleichbaren Verfahrensweisen zu verwirklichen und eine innovative, leistungsfähige und ortsnahe Beratung und Unterstützung bereitzustellen.

 

Im Landkreis Friesland hat die Planungsgruppe unter der Leitung von Frau Bonkowske (Schulleiterin der Grundschule Regenbogenschule in Sillenstede) am 21.02.2017 das erste Mal getagt. Der Landkreis Friesland als Schulträger ist in dieser Planungsgruppe ebenfalls vertreten.

 

Bei der ersten Sitzung hat die Nds. Landesschulbehörde die Genese und den aktuellen Prozess der RZI vorgestellt.

 

Weiterhin wurden die Organisation, Aufgaben und Zielstellungen der Planungsgruppe thematisiert.

 

Einen ersten internen Zwischenbericht für die Nds. Landesschulbehörde und das MK soll es zum 01.04.2017 geben.

 


Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja   X   Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit         X   Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja        X     nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken

HSP     Nr  2.4

Titel: Weiterentwicklung der Schulstandorte zu Häusern der Bildung und der sozialen Daseinsvorsorge, Bildung von Familienzentren

 

 

 

gez. Masemann                  gez. Meyer-Helfers

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

gez. Vogelbusch                                                            gez. Ambrosy

  Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

keine