Begründung:
Die AfD-Fraktion im
Kreistag Friesland hat unter dem 20. Dezember 2016 folgenden Antrag gestellt:
„Das Land
Niedersachsen verfügt über ca. 250.000 ha nicht genutzte Flächen, die sich im
Eigentum des Landes befinden.
Diese Flächen
sollten zur Nutzung der Naturschützer NABU und BUND sowie der Jägerschaft
angedient werden. Die Flächen sollen als Blütenstreifen und Grünflächen gestaltet
werden. Zur Erhaltung von Pflanzen und Insekten, Bienen und Vögeln leistet
dieser Beschluss einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung unserer einheimischen
Flora und Fauna.“
Die AfD-Fraktion
schlägt deshalb vor:
- Das bisherige, geduldete, Bewirtschaften der Flächen ist mit Wirkung des Kreistagsbeschlusses untersagt.
- Den Verbänden NABU, BUND und der
Jägerschaft des Kreises Friesland werden die bisher ungenutzten Flächen
zur kostenlosen Verfügung überlassen. Die Verbände werden verpflichtet,
die Hege und Pflege verantwortungsvoll im Sinne des Naturschutzes zu
realisieren. Auf Anforderung ist dem Kreistag Friesland hier durch die
Verbände Rechenschaft zu geben.
Die Kreisverwaltung
nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Kreisverwaltung (hier Fachbereich Straßenverkehr) verfügt naturgemäß über Grundstücksflächen, auf denen sich die Verkehrsflächen der Kreisstraßen und deren Nebenanlagen befinden. Die Ränder dieser Flächen („Straßenränder“) sind grundsätzlich aus Verkehrssicherheits- und -unterhaltungsgründen nicht dafür geeignet, als Blühstreifen hergerichtet zu werden. Eine Ausnahme stellen hier ggf. Verkehrsinseln oder die Innenbereiche von Kreisverkehrsanlagen dar, die schon in der Vergangenheit, nach Absprache mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (die bekanntlich die technische Verwaltung der Kreisstraßen übernimmt) für solche oder ähnliche Zwecke meist den Gemeinden zur Verfügung gestellt worden sind.
Es ist richtig, dass sich aus der Veränderung von Straßenführungen und/oder Verlegungen von Fahrbahnen in der Vergangenheit Flurstücke gebildet haben, die ggf. noch im Besitz des Landkreises sind, aber keiner bestimmten Nutzung unterliegen (Restflächen). Bestenfalls sind diese Flurstücke aber auf Wunsch an etwaige Anlieger veräußert worden. In anderen Fällen werden sie im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren verwertet.
Diese Flächen erfahren jedoch keine geduldete Nutzung durch Dritte, sondern liegen entweder brach oder werden ohnehin als Grünstreifen oder Grünfläche von der Straßenmeisterei unterhalten und gepflegt. Zumeist handelt es sich hierbei um kleine bis sehr kleine Flächen, die verstreut an den Kreisstraßen liegen.
Nunmehr diese Restflächen zu ermitteln und dann auf ihre Nutzbarkeit als Blühstreifen zu überprüfen, stellt einen nicht unerheblichen Aufwand dar, der mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen ist.
Zudem besitzt die Kreisverwaltung (hier Fachbereich Umwelt) Grundstücksflächen, die über Flurbereinigungsverfahren, Grundstücksübertragungen oder Ankauf erworben wurden.
Sämtliche Flächen befinden sich an oder in gesetzlich geschützten Gebieten.
Die Verwendung und Nutzung der Flächen erfolgt ausschließlich nach naturschutzrechtlichen Grundsätzen.
Fazit:
Tatsächlich liegen bereits große kreiseigene Flächenanteile in einer dem Naturschutz zuträglichen Verwendung und Nutzung. Während die Restflächen von wesentlich sehr kleiner Größe sind, entlang der Verkehrswege liegen und damit aus naturschutzfachlicher Sicht nur von geringem Wert sind. Hier liegt das Augenmerk richtiger Weise auf das Verschönerungspotential von Verkehrsinseln und den Innenbereichen von Kreisverkehren.
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, kreiseigene Flächen auch weiterhin auf eine naturschutzfachliche Eignung hin zu überprüfen und nach Möglichkeit einer entsprechenden Verwendung und Nutzung zuzuführen.
Anlage(n):
Antrag AFD-Fraktion