Begründung:
Zur Erreichung der Ziele der
Grundsicherung für Arbeitsuchende schließt der Landkreis Friesland mit dem
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem
Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und
Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs
Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.
Die Entwicklung der jeweiligen
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen nach § 48a SGB II sowie der Stand der
Zielerreichung wird unterjährig durch das MW und das MS nachgehalten. Dabei
werden auch die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Der beigefügte Bericht zeigt den
aktuellen Stand der Arbeitsmarktstatistik sowie die derzeitige Entwicklung der
Zielerreichung in 2017.
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Bericht zur
Arbeitsmarktstatistik und Zielerreichung der Kennzahlen nach
§ 48a SGB II wird zur Kenntnis
genommen.
Anlage(n):
Bericht zur Arbeitsmarktstatistik
und Zielerreichung 2017 der Grundsicherung für Arbeitsuchende