Begründung:
Das Büro BK Projektmanagement, Oldenburg, wurde beauftragt, die
Schaffung einer Radverkehrsanlage im Zuge der K 109 in der OD Varel zwischen B
437 und Eisenbahnbrücke zu planen. Nachdem bereits in früheren Jahren diverse
Alternativen (u.a . die Anlegung von gemeinsamen Geh- und Radwegen) verworfen
wurden, hat im Dezember 2016 eine erste Erörterung der Ausbaualternativen stattgefunden, wonach im Termin Einigkeit
darüber erzielt wurde, die Anlegung von Schutzstreifen zu präferieren und die
Maßnahme in zwei Abschnitte zu unterteilen.
In einem ersten Abschnitt der K 109 (Windallee, Schloßstraße,
Mühlenstraße) soll nunmehr von der B 437 kommend planerisch bis zur Einmündung
der Kirchenstraße ohne wesentliche Veränderungen der Nebenanlagen ein
Schutzstreifen auf der Fahrbahn für Radfahrer markiert werden. Der bestehende
Fahrbahnquerschnitt weist hierzu ausreichende Breiten auf. Erforderliche
Durchfahrtsbreiten an den Mittelinseln sind gewährleistet. Für die Umsetzung
der Maßnahme ist eine verkehrsbehördliche Anordnung ausreichend und keine
planungsrechtliche Absicherung erforderlich.
Die Umsetzung des zweiten Teilabschnittes bis zur Bahnhofsbrücke soll
erst nach den gewonnenen Erfahrungen mit dieser neuen Radverkehrsführung im 1.
Teilabschnitt entschieden werden. In diesem Bereich ist eine
Schutzstreifenlösung aufgrund mangelnder Fahrbahnbreite nicht ohne Grunderwerb möglich, außerdem ist das mit der
Anlegung von Schutzstreifen verbundene verkehrsrechtliche Parkverbot zu
diskutieren.
Die derzeitige Planung des 1. Abschnittes wird im Zuge der Sitzung
vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.