Betreff
Erneuter Antrag des Schulvorstandes der Oberschule Obenstrohe auf Änderung der Schulbezirkssatzung
Vorlage
0153/2017
Art
Beschlussvorlage

Es wird Bezug genommen auf die Anfragen/ Anregungen im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur am 15.06.2015 unter TOP 7 sowie die Vorlage Nr. 0870/2016 vom 20.01.2016 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.

 

Die Oberschule Obenstrohe hatte in 2015 einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung gestellt, in dem die Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule Büppel dem Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe statt der Oberschule Varel zugeordnet werden sollten.

 

Die Kreisverwaltung hatte der Oberschule Obenstrohe mit Schreiben vom 19.03.2015 mitgeteilt, dass aufgrund der noch zahlreich anstehenden Veränderungen die Satzung nicht jedes Jahr geändert werden soll, so dass zum Schuljahr 2015/2016 keine Änderung vorgenommen worden ist.

 

Darauf hin hatte die Oberschule Obenstrohe mit Schreiben vom 10.11.2015 erneut einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung, in dem die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Büppel dem Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe statt der Oberschule Varel zugeordnet werden sollten, zum Schuljahr 2016/2017 gestellt mit der Bitte den Antrag den zuständigen politischen Gremien vorzulegen.

 

Der Schulvorstand der Oberschule Obenstrohe hat nun erneut einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung (siehe Anlage 1) gestellt, in dem die Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule Büppel dem Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe statt der Oberschule Varel zugeordnet werden sollen.

 

Unter anderem aufgrund der anstehenden Schulentwicklungsplanung, die inzwischen im Gange ist, hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 29.02.2016 beschlossen, damals keine Änderung der Schulbezirkssatzung vorzunehmen.

 

An diesem Sachverhalt hat sich grundsätzlich nichts geändert. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Schulentwicklungsplanung abgeschlossen werden, um diese als Grundlage für die weiteren Entscheidungen zu verwenden.

 

Bis dahin sollte keine einzelne Änderung der Schulbezirkssatzung vorgenommen werden.

 

Der Antrag und die Anregung des Schulvorstandes der Oberschule Obenstrohe sollte vielmehr in die Überlegungen bei der Schulentwicklungsplanung mit einfließen und berücksichtigt werden.

 

 


Die Kreisverwaltung schlägt vor, dass weiterhin keine Änderung der Schulbezirkssatzung vorgenommen wird. Eventuelle Änderungen erfolgen nach Vorliegen der Schulentwicklungsplanung. Hierbei wird der Antrag des Schulvorstandes der Oberschule Obenstrohe in die Überlegungen mit einbezogen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja    X   Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit         X   Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:       X     ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken

HSP     Nr  2.4

Titel: Weiterentwicklung der Schulstandorte zu Häusern der Bildung und der sozialen Daseinsvorsorge, Bildung von Familienzentren

 

 

 

gez. Masemann                 gez. Meyer-Helfers

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

gez. Vogelbusch                                                               gez. Ambrosy

  Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage 1 – Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung