Es wird Bezug genommen auf die Vorlagen Nr. 0504/2014 vom 01.07.2014, Nr. 0679/2015 vom 11.03.2015 und Nr. 0896/2016 vom 15.02.2016 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.
Das Bildungs- und Teilhabepaket hat sich noch weiter entwickelt. Insbesondere die Teilleistung „Lernförderung“ ist in allen Rechtskreisen noch mehr in Anspruch genommen worden.
Im Bereich des SGB II haben sich die Zahlen ansonsten weitestgehend stabilisiert, im Bereich BKGG gab es auch in anderen Teilleistungen noch einen weiteren Anstieg zu vermelden.
Im Bereich SGB XII sind die grundsätzlich niedrigen Zahlen nochmals gesunken. Dafür sind die Zahlen im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz geradezu „explodiert“, hier eben insbesondere bei der Teilleistung „Lernförderung“.
Insgesamt sind für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 6 BKKG in 2016 Leistungen in Höhe von ca. 532.838,- € (2011 ca. 310.000,- €, 2012 ca. 439.000,- €, 2013 ca. 454.500,- €, 2014 ca. 464.200,- € und 2015 ca. 527.100,- €) bewilligt worden.
Für Bildung und Teilhabe nach SGB XII und AsylbLG sind dies noch einmal ca. 601.916,- € (2013 ca. 9.800,- €, 2014 ca. 32.100,- € und 2015 ca. 108.075,- €), davon allein über 500.000,- € für die Teilleistung „Lernförderung“ im Bereich AsylbLG.
Die Summen für die Teilleistungen können der beigefügten Tabelle (Anlage 1) entnommen werden.
Über die direkte Bundesbeteiligung für die Zweckausgaben der Leistung hat der Landkreis Friesland in 2016 eine Summe in Höhe von 439.626,34 € erhalten.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Anlage 1 – Aufstellung der Summen für die
Teilleistungen