Betreff
EU-Förderperiode 2014-2020, Beteiligung des Landkreises Friesland an den Kosten des Regionalmanagements der Lokalen Aktionsgruppe „LEADER Südliches Friesland“
Vorlage
0172/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Landkreis Friesland gehört seit dem Jahr 1994 zur Fördergebietskulisse der Europäischen Union und konnte damit in den vergangenen Jahren in hohem Maße von den Förderprogrammen und Zuschüssen profitieren. Ein wichtiges Förderinstrument der EU ist die Gemeinschaftsinitiative LEADER, mit dem insbesondere Projekte im ländlichen Raum gefördert werden können. Bis zum Ende der letzten Förderperiode im Jahr 2013 gab es nur die Lokale Aktionsgruppe (LAG) „Nordseemarschen“, welche durch Zusammenschluss der Landkreise Aurich, Wittmund und Friesland entstanden ist und auch für die EU-Förderperiode 2014-2020 fortgeführt wird. Die LAG „Nordseemarschen“ gehört zu den größten Lokalen Aktionsgruppen in Niedersachsen. Der Landkreis Friesland hat sich sowohl an den Kosten für die Erstellung des Entwicklungskonzeptes als auch an den laufenden Kosten für das Regionalmanagement der LAG beteiligt und hat in der LAG einen Sitz mit Stimmrecht.

 

Für die neue EU-Förderperiode 2014-2020 hat sich im Laufe des Jahres 2015 im südlichen Kreisgebiet mit Beteiligung der 3 Kommunen Zetel, Bockhorn und Varel die Lokale Aktionsgruppe „Südliches Friesland“ gebildet. Grundlage der LAG „Südliches Friesland“ war ein Regionales Entwicklungskonzept, welches mit externer Unterstützung erstellt worden ist. Der Landkreis Friesland hat sich an der Erstellung des Entwicklungskonzeptes in 2014/2015 mit einem Zuschuss in Höhe von 5.750 € finanziell beteiligt. Das Regionalmanagement und die Geschäftsstelle sind bei der Gemeinde Bockhorn angesiedelt und mit Frau Annika Bauer besetzt. Die neu gegründete LAG „Südliches Friesland“ ist zwar die kleinste, aber auf ihrem Sektor beim Einwerben neuer Projekte sehr effektiv. Die Förderperiode der EU läuft über 7 Jahre von 2014 – 2020. Innerhalb dieses Zeitraumes können Förderprojekte über die LAG beantragt werden. Die Abwicklung der Projekte über das Regionalmanagement wird sich bis in das Jahr 2023 und damit über das Ende der Förderperiode erstrecken. Der Landkreis Friesland hat einen beratenden Sitz in der LAG, aber kein Stimmrecht.

 

Mit Antrag vom 24.03.2017 hat die Geschäftsstelle der LAG Südliches Friesland um eine Beteiligung des Landkreises Friesland an den laufenden Kosten für die kommenden Jahre bis zum Auslauf des Förderprogrammes in 2023 gebeten. Bei den laufenden Kosten handelt es sich nicht um Kosten für Projekte, die von der LAG „Südliches Friesland“ eingeworben werden. Laufende Kosten sind die Ausgaben, die durch das Regionalmanagement in der Geschäftsstelle entstehen (z. B. Personalkosten von Frau Bauer, Sachkosten usw.). Die jährlichen Ausgaben unterliegen aufgrund von Personalkostenveränderungen, geänderten Sachkosten usw. Schwankungen, die für die Zukunft nur grob geschätzt werden können. Die laufenden Kosten der LAG „Südliches Friesland“ wurden im Förderantrag für die Jahre 2015 – 2023 (9 Jahre) mit 567.300 € angegeben und werden zu 80 % (= 453.840 €) über die LEADER-Förderung gedeckt. Es verbleibt ein Eigenanteil von 20 % (= 113.460 €) pro Jahr, welcher bisher allein von den drei LAG Partnern Varel, Bockhorn und Zetel getragen wurde und damit die gemeindlichen Haushalte belastet hat.

 

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung wurde erst im März 2017 gestellt. 2 Förderjahre sind bereits abgeschlossen und der Landkreis Friesland hat sich bereits einmalig an den laufenden Kosten für das Jahr 2015 mit einem anteiligen Betrag von 127,80 € beteiligt. Unter Berücksichtigung dieser beiden abgelaufenen Förderjahre 2015 und 2016 stellt sich die Finanzierung unter Beteiligung des Landkreises Friesland wie folgt dar:

 

 

bei 3 Gemeinden

bei 3 Gemeinden + Landkreis Friesland

Gesamtkosten Regionalmanagement
2015 - 2023

567.300 €

567.300 €

Finanziert durch LEADER 80 %

- 453.840 €

- 453.840 €

Eigenanteil der Kommunen 20 %

113.460 €

113.460 €

Davon entfallen auf die Abrechnungsjahre 2015 + 2016

- 13.495 €

- 13.495 €

Verbleibenden Eigenanteil der Kommunen für die Jahre 2017 – 2023

99.965 €

99.965 €

Anteil pro Beteiligten gerundet

33.300 €

25.000 €

 

Die Beteiligung des Landkreises Friesland würde somit für den Zeitraum von sieben Jahren zu einer Entlastung der Haushalte der kreisangehörigen Gemeinden Varel, Bockhorn und Zetel von jeweils rund 8.300 € führen.

 

Bisher beteiligt sich der Landkreis Friesland nur an den Kosten des Regionalmanagements für die LAG „Nordseemarschen“ und übt dort auch ein Stimmrecht aus. Innerhalb der LAG „Südliches Friesland“ hat der Landkreis nur einen Sitz mit beratender Stimme. Zukünftig sollten beide Lokale Aktionsgruppen gleichwertig behandelt werden. Der Landkreis Friesland sollte bei einer finanziellen Beteiligung an den laufenden Kosten dann auch ein Stimmrecht für Projektentscheidungen der LAG „Südliches Friesland“ erhalten.

 

Zusammenfassend unterbreitet die Verwaltung folgenden Vorschlag:

1. Der Landkreis Friesland beteiligt sich an der Finanzierung der Kosten für das

    Regionalmanagement der LAG „Südliches Friesland“ für die Haushaltsjahre

    2017 –2023 mit 25% des von der LAG aufzubringenden Eigenanteils in Höhe

    von max. 25.000 €.

2. Der Landkreis Friesland erhält als Mitglied ein Stimmrecht in der LAG

    „Südliches Friesland“.

3. Dem überplanmäßigen Aufwand für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von

    rund 3.400 € wird zugestimmt. Die anteiligen Kosten für die Haushaltsjahre

    2018 ff. werden über die Haushaltsplanung bereitgestellt.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Landkreis Friesland beteiligt sich an der Finanzierung der Kosten für das

    Regionalmanagement der LAG „Südliches Friesland“ für die Haushaltsjahre  

    2017 – 2023 mit 25% des von der LAG aufzubringenden Eigenanteils in Höhe

    von max. 25.000 €.

2. Der Landkreis Friesland erhält als Mitglied ein Stimmrecht in der LAG

    „Südliches Friesland“.

3. Dem überplanmäßigen Aufwand für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von

    rund 3.400 € wird zugestimmt. Die anteiligen Kosten für die Haushaltsjahre

    2018 ff. werden über die Haushaltsplanung bereitgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) für 2017 - 2023

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 25.000,00

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein, überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 3.400,00 € im Ergebnishaushalt

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:P1.05.57.571010,  Sachkonto: 431200

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr. 3

Titel: Standortqualität ausbauen und sichern

HSP     Nr  3.14

Titel: Förderung der Wirtschaft und des Tourismus im Landkreis Friesland durch „Begleitung“ und ein eigenes Förderprogramm

 

 

 

gez. R. Graalfs                       gez. R. Janßen

Sachbearbeiter                   Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

 

                                                                                    gez. S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

keine