Betreff
Anfrage des Kreistagsabgeordneten Zillmer zur Gewinnverwendung der Landessparkasse zu Oldenburg
Vorlage
0183/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der NDR hat in „Panorama 3“ am 24.05.2016 und auf der NDR-Webseite unter „Keine Aussschüttung: Sparkassen horten Gewinne“darüber berichtet, dass Sparkassen in Norddeutschland nur einen Bruchteil ihrer Gewinne an Kreise und Städte ausschütten. „Nach Recherchen von Panorama 3 haben alle öffentlich-rechtlichen Sparkassen im Jahr 2014 gerade mal 2,18 Prozent ihres Gewinns vor Steuern an ihre Trägerkommunen ausgeschüttet. Ein Großteil des Gewinns wurde in Sicherheitsrücklagen gesteckt.“

 

Herr Zillmer fragt, wie die Landessparkasse zu Oldenburg mit ihrem Jahresgewinn verfährt.

 

Hierzu befragt, schreibt die LzO:

 

„Ausreichende Jahresüberschüsse zu erzielen, wird durch die lasche Zinspolitik der EZB immer schwieriger. Zugleich müssen die zunehmenden Risiken stets ausreichend abgedeckt sein und die Kosten für ständig neue Regulierungsvorhaben der Bankenaufsicht getragen werden. Zwingend erforderlich sind deshalb kostenreduzierende Maßnahmen, insbesondere bei den Personal- und Sachkosten.

 

Die LzO will auch in der Zukunft für die Region erfolgreich tätig sein und mit ihren Kunden wachsen. Regionaler Mittelstand, Kommunen und Privatkunden benötigen weiterhin Finanzierungsmittel, wenn die Region wirtschaftlich stark bleiben will. Deshalb ist es nicht der richtige Zeitpunkt, Gewinnausschüttungen zu fordern. Für die LzO muss daher gelten: Substanzstärkung hat Vorrang vor Gewinnverzehr.

 

Die LzO muss wie andere Institute auch ihr Eigenkapital entsprechend an die ständig zunehmenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben anpassen. Die LzO hat z.Zt. eine Kernkapitalquote von 14,76 %. Die aufsichtsrechtlich geforderte Mindest-Quote liegt z.Zt. bei 10,5 %. Die Bankenaufsichtsbehörde BaFin kann jederzeit weitere Kapitalpuffer anordnen oder Szenarien durchspielen, die zu einer höheren Quote führen können. Für diese Fälle müssen ausreichende Kapitalpuffer vorhanden sein. Zusätzlich muss auch für künftige Anforderungen an das Eigenkapital vorgesorgt werden, die bei den Aufsichtsbehörden bereits recht konkret in Vorbereitung sind. Das könnte in Zukunft zu Kernkapitalquoten von bis zu 20 %, in sehr ungünstigen Fällen auch darüber hinaus, führen.

 

Jeder neue Kredit erfordert die Unterlegung mit weiterem Eigenkapital und die Abdeckung der neu entstehenden Risiken. Eine Orientierung an den z.Zt. aufsichtsrechtlich geforderten Mindestquoten wäre deshalb eine wenig vorausschauende, nicht sehr kluge Geschäftspolitik.

Mit ihrer derzeitigen Eigenkapitalquote und den freien Reserven liegt die LzO noch weit unter dem Durchschnitt der niedersächsischen Sparkassen. Die LzO muss noch kräftig aufholen, um die Durchschnittswerte zu erreichen. Grund dafür ist das intensive, überdurchschnittlich starke Kreditgeschäft der LzO in der Vergangenheit, z.B. bei gewerblichen Investitionen im Mittelstand, in der Kommunalfinanzierung oder bei den Wohnungsbaufinanzierungen. Das ist in einer wirtschaftlich starken Region wie dem Oldenburger Land normal und gut und soll so bleiben.

 

Um die Region zu fördern, geht die LzO anstelle der Gewinnausschüttungen einen anderen Weg. Bereits 2006 hat sie die Regionale Dachstiftung „Gutes tun“ und in 2008 die 8 regionalen Treuhandstiftungen für die Landkreise und die kreisfreien Städte errichtet. Diesen Stiftungen führt die LzO jährlich neues Kapital zu, sodass dort aktuell ein Stiftungskapital von 18,1 Millionen Euro vorhanden ist, aus dessen Erträgen Jahr für Jahr zahlreiche Projekte finanziell gefördert werden können. Die Kapitalzuführungen fließen den Stiftungen in voller Höhe zu. Sie sind im Gegensatz zu den geforderten Gewinnausschüttungen steuerfrei. Diese Stiftungen weiter mit ausreichendem Stiftungskapital zu versorgen, ist für die Region sinnvoller als Gewinnausschüttungen.

 

Dieser weitsichtige Beschluss zur Errichtung der Stiftungen ist seinerzeit mit voller Unterstützung der kommunalen Vertreter in den LzO-Gremien gefasst worden. Er hat sich über die Jahre als sehr wichtiges Förderinstrument erwiesen. In den Beiräten dieser Treuhandstiftungen wirken neben den LzO-Vertretern auch zwei von den Kommunen benannte Personen sehr wesentlich an den Entscheidungen, welche Projekte gefördert werden sollen, mit.

 

Die LzO setzt sich weit über das reine Bankgeschäft hinaus seit vielen Jahren besonders intensiv für die Region ein. Wir fördern aus den Stiftungen und den anderen Fördermöglichkeiten jährlich bis zu 1.000 kulturelle, wissenschaftliche, sportliche, soziale, gemeinnützige Projekte mit gut 4 Millionen Euro“.

 

 

Erläuternd und ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es keine Ablieferungspflicht der Sparkassen an ihre Trägerkommunen gibt und dass der Gewinn demzufolge den Trägerkommunen nicht vorenthalten wird oder im Sparkassenunternehmen „versickert“, sondern in eine nach HGB vorgesehene und in der Bilanz offen ausgewiesene Rücklage für allgemeine Kreditrisiken eingestellt wird. Was bei mangelhafter Absicherung der Kreditrisiken geschehen kann, hat erst vor Kurzem das Schicksal der Bremer Landesbank deutlich gemacht. Im Übrigen ist die Höhe der Vergabe von Krediten an die Höhe des Eigenkapitals gekoppelt – eine hohe Eigenkapitalquote also im Sinne einer ausreichenden Kreditversorgung der Region wünschenswert. Bei Sparkassen werden Kapitalerhöhungen in der Regel über die geschilderte Gewinnthesaurierung abgewickelt, da Sparkassen die bei allen Instituten im Bankensektor fallweise notwendig werdenden Kapitalaufstockungen nicht durch die Ausgabe neuer Aktien oder Genossenschaftsanteile bewerkstelligen können. Ansonsten müssten die Trägerkommunen bei künftigen Erhöhungen der Kernkapitalquoten durch die BaFin ihrer Sparkasse neues Eigenkapital zuschießen.

 

 

Aus den vorgenannten Gründen hält die Verwaltung es für nicht empfehlenswert, den Verwaltungsrat der LzO zu einer Ausschüttung der Gewinne an die Trägerkommunen anzuhalten.

 


Beschlussvorschlag:

Die Erläuterungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr.

Titel:

HSP     Nr 

Titel:

 

 

 

                                                  R. Janßen

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

 

                                                                                        S. Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

keine