Begründung:
Der Projektantrag der „Lebenshilfe Friesland – Wilhelmshaven
e.V.“ vom 14. Juni 2017 erfüllt die grundsätzlichen Förderkriterien für Mittel
aus dem Inklusionsfonds nicht.
Im Graftenhaus trifft sich u.a. die Adipositas
Selbsthilfegruppe Jever. Aufgrund des Körpervolumens und Gewichts haben die
Menschen Probleme, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Um dieser Personengruppe
die Teilhabe am Leben, wie den Besuch von Selbsthilfegruppen und anderer
Veranstaltungen im „Graftenhaus“ zu ermöglichen, beantragt die „Lebenshilfe
Wilhelmshaven-Friesland e.V. die Anschaffung von zwei Schwerlaststühlen zu
fördern. Ein weiterer Stuhl wird über die Adipositas Selbsthilfegruppe besorgt.
Die Richtlinie erlaubt eine Förderung dann, wenn die Maßnahmen/Vorhaben dazu geeignet
sind, die Lebensräume von behinderten und nicht behinderten Menschen
füreinander zu öffnen, näher zu bringen, zu verbinden und den gegenseitigen
Respekt sowie das gegenseitige Verständnis zu stärken. Zudem sollten
Maßnahmen dem Grundgedanken nach stets dann gefördert werden, wenn sie
innovativ und nachhaltig sind.
Eine Ausstattung mit Mobiliar trifft demnach nicht den Sinn
des Inklusionsfonds, da eine Öffnung zwischen behinderten und nicht behinderten
Menschen dadurch nicht erreicht werden kann und kaum Förderung von
gegenseitiger Anerkennung oder Respekt erreicht wird. Zudem ist der Kern des
Fonds, innovative Lösungen für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu
schaffen, nicht erreicht.
Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der „Lebenshilfe Wilhelmshaven-Friesland e.V.“ auf
Bezuschussung zweier Schwerlaststühle für das „Graftenhaus“ in Höhe von
1.189,26 Euro wird abgelehnt.
Anlage(n):
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