Betreff
Änderung der Abfallentsorgungssatzung
Vorlage
0221/2017
Aktenzeichen
67.3
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Einführung:

In vielen Bereichen des Grundwassers können Arzneimittelanteile nachgewiesen werden. Sowohl ausgeschiedene als auch über das Abwasser entsorgte Altmedikamente können von den Kläranlagen nicht ohne besonderen Aufwand herausgefiltert werden. Außerdem könnten die über den Restabfall entsorgten Altmedikamente, die biologische Abfallbehandlung im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels beeinflussen. Insbesondere die Biologie der Vergärung könnte hierbei Schaden nehmen.

Bis letztes Jahr ist die Arzneimittelindustrie ihrer Produktverantwortung teilweise nachgekommen und hat über einen Verwerter die Altmedikamente von den Apotheken zusammen mit Verpackungen eingesammelt. Durch gesetzliche Änderungen ist diese Kombination der Sammlung jedoch nicht mehr möglich und damit nicht mehr kostendeckend durchführbar. Ein Folgeprojekt, in dem die Apotheken geringe Mehrkosten übernehmen sollten, ist nach Angaben des Verwerters nach rund einem Jahr gescheitert.

Da Arzneimittel in einer Verbrennung grundsätzlich vernichtet werden, empfehlen die Apothekerverbände und die Bundesregierung die Entsorgung über die Restabfalltonne. Leider wird hier nicht nach den verschiedenen regionalen Entsorgungsstrukturen unterschieden. Die Apotheken fordern die Kunden daher pauschal auf, ihre Medikamente über dem Restabfall zu entsorgen.

Dies ist rechtlich auch möglich, da Altmedikamente bisher nicht als gefährlicher Abfall, sondern als „normaler“ Abfall eingestuft wird. Hinzu kommt, dass in der beim Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels praktizierten mechanisch biologischen Abfallbehandlung die Arzneimittel nicht unschädlich gemacht werden können.

Aus den beschriebenen möglichen Folgen beim Abfallwirtschaftszentrum, sowie zukünftigen Auswirkungen für Trinkwasser und Gewässer (z.B. Resistenzen gegen Antibiotika, Rückstände von Arzneimitteln in Fischen und Pflanzen) sind diese Auswirkungen für den Landkreis als äußerst problematisch anzusehen.

 

Situation in Friesland:

Trotz des bereits bestehenden Rücknahmeangebotes ging aus der Abfallanalyse im Jahr 2016 hervor, dass sich im Restabfall Altmedikamente in nicht unerheblichen Mengen befinden:

Bevölkerung: 97.900 (Stand: 31.12.2015)

 

Kreisdurchschnitt pro Einwohner

Ländlich

pro Einwohner

Hochgerechnet

Medikamente

0,129 kg/a

0,134 kg/a

12,6 t/a

Quelle: Sortieranalyse Hochrechnung aus beiden Sortierkampagnen Tab 6-4

Private Haushalte können ihre Altmedikamente ganzjährig kostenfrei schon jetzt und auch zukünftig über die mobile Schadstoffsammlung kostenfrei abgeben. Zukünftig können sie diese zusätzlich auch kostenfrei zu den üblichen Öffnungszeiten beim Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels und am Wertstoffhof Varel in einem gesondert aufgestellten Behälter abgeben.

Gewerbliche Anlieferer, sofern sie nicht über eine eigene Entsorgungsmöglichkeit (Praxisentsorgung etc.) verfügen, können Mengen bis zu 500 Liter zu dem üblichen Preis von 7,00 € im AWZ Wiefels abgeben.

Die erfassten Mengen werden dann im Rahmen der Verwertung der sog. heizwertreichen Fraktion kontrolliert unschädlich gemacht.

 

Konsequenz:

Arzneimittel sind vom Bundes- und Landesgesetzgeber nicht kategorisch als gefährlich eingestuft und sind daher nicht per se von der Restabfallentsorgung ausgeschlossen.

Da eine Entsorgung der Altmedikamente in Friesland sowohl von privaten Haushalten, als auch von gewerblichen Anlieferern über die beschriebenen Wege gesichert ist, ist die Entsorgung über die „normale“ Restmülltonne auszuschließen. Damit wird die getrennte Erfassung zur Vorgabe für Haushalte und Gewerbe. Für die Abfallwirtschaft Friesland entstehen durch die für die Sammlung erforderlichen Behälter einmalig rund 1.200,00 €. Jährlich entstehen Kosten beim Abfallwirtschaftszentrum Wiefels für die Verbrennung von rund 1.260,00 €.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, über die Anlage 1 (Negativkatalog) zu der Abfallentsorgungssatzung die Entsorgung der Altmedikamente über den Restmüll auszuschließen.

Die Satzungsänderung ergeht vorbehaltlich der Zustimmung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die einem solchen Ausschluss ebenfalls zustimmen müssen. Vorgespräche mit den Vertretern des Ministeriums haben jedoch bereits Zustimmung signalisiert.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der 10. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung vom 07.07.2003 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 1.200

€ 1.260

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXX

Titel:

HSP     Nr  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

10. Satzungsänderung