Begründung:
Das
Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch wird z.Zt. erweitert. Der „4. Bauabschnitt“
umfasst den Bau eines neuen Eingangsbereichs, in dem die Cafeteria und die
zentrale Personalumkleide untergebracht werden sowie die Erweiterung der an
externe Praxen (Röntgen und Kardiologie) vermieteten Räumlichkeiten. Es handelt
sich hierbei im Wesentlichen um eine Maßnahme, die nicht förderfähig ist. Der bereits beim Ministerium eingereichte
Förderantrag wurde vom Krankenhaus zugunsten eine vollständigen Förderung des
3. Bauabschnittes (17 Mio. Euro) zurückgezogen – der insgesamt
wirtschaftlichere Weg.
Der Aufsichtsrat
der Friesland Kliniken gGmbH hat in der Sitzung am 23.05.2017 beschlossen, die
Finanzierung des nicht geförderten 4. Bauabschnitts durch die Aufnahme eines
Kredites sicherzustellen. Der Schuldendienst kann vom Krankenhaus getragen
werden. Die finanzierende Bank fordert zur Kreditabsicherung die Eintragung
einer Grundschuld in Höhe des Kreditbetrages.
Die Bestellung
bedarf nach § 121 NKomVG der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Kommunalaufsichtsbehörde ist vorab von der beabsichtigten
Grundschuldbestellung in Kenntnis gesetzt worden; eine Genehmigung steht noch
aus.
Die Verwaltung
schlägt vor,
das Darlehen in
Höhe von 5.340.000 Euro aufzunehmen und
die
Grundschuldbestellung in der vorliegenden Form zu beschließen.
Die Bestellung
steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschlag:
Ein Darlehen in
Höhe von 5.340.000 Euro wird aufgenommen und
die
Grundschuldbestellung in der vorliegenden Form beschlossen.
Die Bestellung
steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Anlagen:
1. Baupläne 4.
Bauabschnitt
2.
Grundschuldbestellung