Begründung:
Mit Beschluss vom
05.06.2014 (sh. Vorlage Nr. 0436/2014) hat der Kreistag des Landkreises
Friesland die Satzungen über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden zur Durchführung der dem Landkreis obliegenden Aufgaben nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch
(SGB XII) - beschlossen. Die Regelungen
beider Satzungen enden mit Ablauf des 31.12.2017. Aus diesem Grund ist über den
Fortgang zu entscheiden.
Auf Basis einer
Absprache zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden und dem
Landkreis sollte vor der Entscheidung über das weitere Vorgehen hinsichtlich
einer möglichen Heranziehung eine Evaluation durchgeführt werden. Eine zunächst
angedachte Bewertung durch Externe wurde aus Kostengründen nicht umgesetzt.
Inzwischen liegt
ein Evaluationsbericht - sowohl in Kurz- als auch in Langfassung (sh. Anlagen)
- vor, in dem die Erfahrungen und Sichtweisen der Städte und Gemeinden
einerseits und die des Landkreises andererseits gegenübergestellt worden sind.
Auf die darin enthaltenen Detailinformationen wird verwiesen.
Im Ergebnis der Gesamtbetrachtung spricht die Kreisverwaltung sich dafür
aus, das auf Basis der Heranziehungssatzungen praktizierte Verfahren ab 2018
fortzusetzen. Die Argumentation ist den Ausführungen des Landkreises zu den
Positionen des Evaluationsberichtes zu entnehmen: Demnach besteht seitens der
Kreisverwaltung ein elementares
Interesse daran, alle wichtigen, originären Kreisaufgaben aus einer Hand
bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere die Dienstleistungen aus den
Bereichen Jobcenter, Ausländerbehörde, Soziales und Senioren,
Jugendamt/Schulamt. So lassen sich auch künftig Reibungs- und
Informationsverluste vermeiden und positive Aspekte verbessern.
Vorbehaltlich eines
positiven Grundsatzvotums des Kreistages wäre die Laufzeit der
Anschluss-Satzungen noch zu vereinbaren. Ebenso wären Regelungen zu
Dienstanweisungen, Kontrollmechanismen und sonstige Vorschläge zu Optimierungen
zu diskutieren und in einen Satzungsentwurf aufzunehmen. Die Satzung würde der
Kreistag ggf. in seiner Dezember-Sitzung verabschieden.
Die Kreisverwaltung
bittet um Kenntnisnahme des beigefügten Evaluationsberichtes und ein
grundsätzliches Votum für eine Fortführung der Heranziehung in bisheriger,
optimierter Form ab dem 01.01.2018.
Beschlussvorschlag:
Der Evaluationsbericht mit den Stellungnahmen der Kommunen und der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Heranziehung der Städte und Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII und AsylbLG wird ab 1. Januar 2018 fortgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Satzungsentwurf für die Dezember-Sitzung des Kreistages zu erarbeiten.
Anlage(n):
Evaluationsbericht
/ Kurzform + Langfassung