Begründung:
Bereits mit Vorlage 911/2011 (siehe Anlage) wurden seinerzeit der Ist-Zustand sowie die Zukunft der Gemeindeverkehrsfinanzierung und die daraus resultierenden Auswirkungen für den Landkreis Friesland dargestellt.
Zwischenzeitlich trat das Nds.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) in Kraft, das die Verwendung der
Haushaltsmittel regelt, die der Bund den Ländern durch das sog. Entflechtungsgesetz bis 31.12.2019 zur
Verfügung stellt, hierdurch werden die dem Land zustehenden Entflechtungsmittel
in Höhe von 123,50 Mio. Euro pro Jahr auf gesetzlicher Basis für
Verkehrsprojekte und Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in
den Kommunen gesichert (Verteilung seit 2017 40 % Straße/ 60 % ÖPNV, d.h. somit
49,4023 Mio. Euro pro Jahr für „Straße“).
Das Entflechtungsgesetz des Bundes ist allerdings bis zum
31. Dezember 2019 befristet und wird laut Beschluss der Bundesregierung
vom Oktober 2016 nach dem Jahr 2019 nicht fortgeführt werden. Aus diesem Grunde
bedarf es einer politischen Entscheidung für eine Folgeregelung, d.h. einer
Änderung des NGVFG, müssen die Haushaltsmittel ab 2020 doch direkt aus dem
Landeshaushalt kommen. Diese Änderung des NGVFG sollte im Interesse der
nachhaltigen Förderung des kommunalen Straßenbaus unter anderem eine Erhöhung
der o.g. Fördermasse bzw. eine evtl. Dynamisierung der Mittel beinhalten, eine
Festschreibung des o.g. Betrages mittels Landesgesetz erscheint nicht
zielführend.
Leider kommt es bis zur Landtagswahl nicht mehr zu der dringend
erforderlichen gesetzlichen Regelung, so dass derzeit nach dem Auslaufen des
Entflechtungsgesetzes ab 2020 keine Fördergrundlage für kommunale Vorhaben zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mehr besteht.
Tatsächlich hat diese unbefriedigende Situation – trotz des zunächst fortlaufenden
NGVFG – deutliche Konsequenzen, denn die verbleibenden Mittel werden
insbesondere im Bereich der Radwege- und Straßenbauförderung in erheblichem
Umfang für bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Fördervorhaben
sowie die Begleichung noch offener Restzahlungen für bereits bewilligte
Fördervorhaben aus Vorjahren benötigt. Wegen dieser „Vorbelastung“ ist über
2017 hinaus zu befürchten, dass –wenn überhaupt- allenfalls drastisch gekürzte
Jahresbauprogramme seitens der Förderbehörde aufgestellt werden können und
faktisch ein Stillstand der Förderung des kommunalen Straßenbaus entsteht.
Im Ergebnis heißt dies, dass konkret Anträge des Landkreises Friesland
zur Aufnahme bestimmter Vorhaben in die künftigen Jahresbauprogramme 2018 bzw.
2019 des Landes unter dem Eindruck der o.g. Situation zu sehen sind (siehe auch
Vorlage zum „Bauprogramm an Kreisstraßen 2018“).
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
Vorlage 911/2011
vom 12.04.2011