Betreff
Ausschreibung der Erstellung des Nahverkehrsplanes – Leistungsverzeichnis und Bewertungskriterien
Vorlage
0273/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Wie bereits berichtet, hat der Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV dem Land zum 21.12.2019 einen Qualitätsbericht sowie verpflichtend eine Aktualisierung seines Nahverkehrsplans vorzulegen, um die Wirkungen der Finanzzuweisung (seit 01.01.2017 gem. § 64a NNVG) von Seiten des Landes transparent überprüfen zu können. Hintergrund ist die gesetzlich angeordnete Evaluierung der Finanzzuweisungen bis zum 31.12.2021, um bei Bedarf die ÖPNV-Mittel künftig sachgerechter auf die Niedersächsischen Aufgabenträger verteilen zu können. Dies bedeutet, dass der Landkreis Friesland die ihm zugewiesenen ÖPNV-Landesmitteln zur Verbesserung des ÖPNV einsetzen muss, um nicht u.U. ab 2022 Landesmittel für den ÖPNV an andere Aufgabenträger in Niedersachsen zu verlieren, die einen qualitativ und quantitativ besseren ÖPNV für ihre Bürger gewährleisten. Zur erstmaligen Aufstellung des Nahverkehrsplans können unter anderem die im Jahr 2017 erstmalig zugewiesenen Mittel nach § 7b NNVG genutzt werden.

 

Durch die gesetzlichen Neuregelungen wird der Nahverkehrsplan künftig das wesentliche Instrument zur Steuerung der ÖPNV-Entwicklung im Landkreis Friesland sein. Im Nahverkehrsplan werden die wesentlichen Linienverläufe und Bedienformen sowie die Anforderungen an die Qualitäten der Verkehrsleistungen festgelegt und der hierfür erforderliche Finanzierungsbedarf ermittelt. Insgesamt sollen folgende Kerninhalte abgebildet werden:

 

­  Verbesserung des Verkehrsangebotes (Hauptliniennetz, Nebenliniennetz,  ergänzende flexible Bedienformen, Integration der Schülerverkehre usw.)

­  Laufzeitenharmonisierung der Linienkonzessionen und Linienbündelung

­  Barrierefreiheit von Haltestellen und Fahrzeugen

­  Echtzeitdaten über die aktuellen Verkehre und Fahrgastinformation

­  Mobilitätszentralen

­  Tarifreform zur Erstellung eines einheitlichen, transparenten und kundenfreundlichem Tarifsystem

­  Verknüpfung mit den Verkehrsträgern SPNV, Rad, E-Mobilität zur Stärkung des Umweltverbundes

 

Der NVP dient ferner der Kontrolle und ggf. Anpassung, nach oben wie unten, der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel.

 

Die wesentliche Bedeutung des NVP liegt jedoch darin, dass der Landkreis erstmals tatsächlich den ÖPNV in seinem Sinne gestalten sowie die im NVP formulierten Ziele umsetzen kann. Damit werden erstmals auch die erforderlichen Finanzmittel vom Land co-finanziert,  auf Kreisebene bereitgestellt und sind damit das wesentliche Steuerungsinstrument in Hinblick auf Qualität und Quantität der ÖPNV-Leistungen. Der NVP ist überdies die rechtlich erforderliche Grundlage einer beihilferechtskonformen Finanzierung des ÖPNV.

 

Insbesondere kann der Landkreis zur Umsetzung seiner Ziele die Laufzeit von Linienkonzessionen harmonisieren, um dann bei Auslaufen aller aktuellen Linienkonzessionen auf Grundlage des NVP neue Konzessionen zu vergeben. Hierbei darf der Landkreis eine Konzession für mehrere Linien gleichzeitig bilden, um z. B. eigenwirtschaftlich attraktive (Hauptnetz-) Linien mit Linien bzw. Bedienformen, die lediglich eine Erschließungsfunktion aufweisen, zu bündeln. An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet, dass z. B. ein mögliches Hauptliniennetz wesentlich von der Bündelung von Nachfrage an den zentralen Orten abhängt, um ausreichend Fahrgastzahlen sowie entsprechende Fahrtziele zu verbinden. Nur dann können auf Dauer auch die ergänzenden bzw. erschließenden Nebenverkehre wirtschaftlich bzw. weniger defizitär aufrechterhalten werden. Hiervon würden dann auch die Schülerinnen und Schüler sowohl in qualitativer als auch, bei den Selbstzahlern, finanzieller Hinsicht profitieren. Ziel muss es hierbei sein, für die dem Landkreis zur Verfügung stehenden Finanzmittel das Optimum an Leistung für die BürgerInnen zu bieten.

 

Aktuell sind im Haushaltsplan 2017 Mittel in Höhe von 80.000 EUR für die Erstellung des NVP eingestellt. Das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der Planungsleistung liegt vor (siehe Anlage) und der Beginn des Ausschreibungsverfahrens wird direkt nach Beschluss erfolgen. Es werden mindestens drei geeignete Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert und vor der endgültigen Vergabe der Leistung sollen die Büros, die ein Angebot abgegeben haben, sich und ihr Konzept persönlich vorstellen.  Bestandteile des Auftrages werden dann neben den oben genannten fachlichen Anforderungen selbstverständlich auch die Abstimmung mit den weiteren Gesellschaftern der VEJ als benachbarte Aufgabenträger sowie insbesondere mit den Städten und Gemeinden des Landkreises, die mit ihren Grundschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen wichtige Fahrtziele darstellen. Abstimmungsgespräche mit den anderen Aufgabenträgern in der VEJ finden bereits regelmäßig statt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Planungsleistungen zur Erstellung des Nahverkehrsplanes beauftragt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

80.000 €

€ XXXX

80.000 €

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit 80.000             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.51.511310.100

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 3

Titel: STANDORTQUALITÄTEN AUSBAUEN UND SICHERN

HSP     Nr  3.7

Titel: Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerecht, wirtschaftlich und ökologisch getragenen ÖPNV (z.B. Einsteigerbus, Urlauberbus); Vernetzung von Verkehrsregionen

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage

Leistungsverzeichnis mit Bewertungsmatrix