Betreff
Zustimmung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes LSG WHV Nr. 88 "Maade-Barghauser See-Fort Rüstersiel:
Kurze Erläuterungen
Vorlage
0285/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Gebiete des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) sind nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu sichern. Dies bedeutet, dass die betreffenden Gebiete i.d.R. als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden müssen.

 

Die Stadt Wilhelmshaven plant die Ausweisung eines insgesamt 259 ha umfassenden Landschaftsschutzgebietes, durch welches u.a. ein Teil des FFH-Gebietes DE 2312-331 „Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven“ inkl. essentieller Verbindungs- und Randstrukturen (z.B. Großes Fedderwarder Tief / Kirchspieltief als Verbindungsstruktur zwischen den FFH-Gewässern Maade und Barghauser See) gesichert werden soll. Insgesamt wird damit ein ökologisch-funktional zusammenhängender Komplex aus Land- und Wasserlebensräumen unter Schutz gestellt, welcher einer Vielzahl von gefährdeten und streng geschützten Arten einen Lebensraum bietet (u. a. Teich- und Wasserfledermaus, Eisvogel, Flussseeschwalbe).

 

Das o. g. FFH-Gebiet erstreckt sich auch über die Landkreise Friesland und Wittmund. Die erforderliche Unterschutzstellung erfolgt jeweils durch die zuständigen Landkreise. Allerdings befinden sich etwa 1,4 ha des geplanten Landschaftsschutzgebietes der Stadt Wilhelmshaven innerhalb des Landkreises Friesland im Grenzbereich zur Stadt Wilhelmshaven. Dabei handelt es sich um kleinräumige Bereiche (insg. etwa 0,5 % der Schutzgebietsfläche), die im unmittelbaren räumlichen sowie ökologischen Zusammenhang zu den Schutzgebietsflächen der Stadt Wilhelmshaven stehen, welche aber aufgrund des unregelmäßigen Grenzverlaufes dem Landkreis Friesland (Stadt Schortens) zuzuordnen sind (vgl. nachfolgende Kartenausschnitte).

LSG_WHV_88_Grenze_LK_FRI_Gr_FWT

LSG_WHV_88_Grenze_LK_FRI_Maade

Eine Integration dieser Bereiche in das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Wilhelmshaven ist somit aus naturschutzfachlichen Gründen geboten, zudem wäre eine gesonderte Unterschutzstellung dieser Bereiche durch den Landkreis Friesland mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Dieser Vorgehensweise wurde bereits im Rahmen der Kreistagsbeschlüsse des Landkreises Friesland vom 16.12.2015 sowie vom 19.12.2016 (s. Anlagen) zugestimmt. Zudem erfolgte mit Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 11.09.2017 (s. Anlage) die Zuständigkeitsübertragung für die Unterschutzstellung der beschriebenen Flächen auf die Stadt Wilhelmshaven.

 

Die Inhalte der Schutzgebietsverordnung wurden in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland sowie in enger Abstimmung mit der Stadt Schortens erarbeitet. Die Schutzgebietsverordnung orientiert sich an einer Muster-Verordnung des Landes, die für Naturschutzgebiets-Ausweisungen erstellt und daher mit Blick auf das ‚weichere‘ Schutzinstrument des Landschaftsschutzgebietes sowie spezifische Anforderungen des vorliegenden Schutzgebietes inhaltlich modifiziert wurde. Grundsätzlich sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen (z. B. Errichtung baulicher Anlagen, Beseitigung oder Schädigung von Gewässern und deren Ufer). Entschädigungspflichtige Verbote werden nicht verordnet.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung vom 16.05.2017 bis 22.06.2017 bei der Stadt Wilhelmshaven sowie bei der Stadt Schortens) gingen keine Stellungnahmen ein, welche sich auf die Flächen des Landkreises Friesland bezogen. Von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland wurden keinen Bedenken zu den bereits im Vorfeld abgestimmten Verordnungsinhalten vorgebracht.

 

Für die rechtswirksame Ausweisung des Schutzgebietes ist die Erteilung des Einvernehmens durch den „abgebenden“ Landkreis (hier Landkreis Friesland) mittels eines zustimmenden Kreistagsbeschlusses erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Erteilung des Einvernehmens zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes LSG WHV Nr. 88 „Maade-Barghauser See_Fort Rüstersiel“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr. 4

Titel: ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP     Nr  4.2

Titel: Entwicklung und Verbesserung von Lebensräumen; Entwicklung und Pflege von Schutzgebieten

 

 

I. A.

J. Eden                               J. Meier

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


 

Anlagen:

-          1. Zuständigkeitsübertragung durch das Niedersächsischen Ministeriums
    für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 11.09.2017

-          2. Detailkarte LSG_WHV_88

-          3. Kreistagsbeschluss des Landkreises Friesland vom 16.12.2015

-          4. Kreistagsbeschluss des Landkreises Friesland vom 19.12.2016

-          5. Verordnung über das LSG WHV Nr. 88