Betreff
Änderung Verpackungsgesetz (gelbe Tonne oder gelber Sack
Vorlage
0286/2017
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zum 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft.

 

Grundsätzlich hat der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreis) mit den Dualen Systemen Abstimmungsvereinbarungen zu treffen, die auf zweiseitig-konsensualer Basis erfolgen müssen.

 

Grundlegung neu geregelt ist nunmehr, dass der öffentlich-rechtliche  Entsorgungsträger über Rahmenvorgaben einseitig-hoheitlich entsprechende Vorgaben machen kann. Dies umfasst unter anderem die Art des Sammelsystems. So kann per Verwaltungsakt z. B. gefordert werden, dass die Entsorgung der Verpackungsabfälle von privaten Haushalten über die gelbe Tonne zu erfolgen hat.

 

Grundsätzlich hat sich die Forderung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger am Status quo der Abfuhr der anderen Abfallfraktionen (Rest- und Bioabfall) zu orientieren.

 

Derzeit besteht eine laufende Vereinbarung bis zum 31.12.2019 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. Bis zu diesem Zeitpunkt würde eine Entsorgung der gelben Säcke im 2-wöchentlichen  Rhythmus wie bisher erfolgen.

 

Für den Landkreis stellt sich die Frage, ob eine Umstellung von der derzeitigen Sammlung von Sack auf Tonnenabfuhr umgesetzt und ob darüber hinaus eine so genannte Wertstofftonne Plus für die gemeinsame Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen (Blumenuntertöpfe, Bobby-Car, Plastikabfälle) verwirklicht werden sollte.

 

Da eine Reihe von Vor- und Nachteilen zu den jeweiligen Alternativen vorhanden sind, schlägt die Kreisverwaltung eine offene Diskussion unter Inbezugnahme der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Friesland vor.

 

Auf Grundlage dieser Erstinformation und den Diskussionsergebnissen erarbeitet die Verwaltung in 2019 eine Vorlage zur politischen Beschlussfassung.

 


Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt ein öffentliches Meinungsbild darüber einzuholen, ob künftig statt der Sackabfuhr eine Tonnenabfuhr erfolgen soll und ob die Wertstofftonne Plus eingeführt werden sollte.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 4

Titel: ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP     Nr  4.3

Titel: Weiterentwicklung einer kostengünstigen, klimafreundlichen und qualitativ hochwertigen Abfallwirtschaft mit dem ZV bfallwirtschaftszentrum Wiefels  und dem Landkreis Wittmund, Ausweitung der Abfallverwertung

 

 

 

T. Wehmeyer                       J. Meier

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.