Begründung:
Mit
Schreiben vom 13.10.2017 bittet die Kreisgruppe Wilhelmshaven-Friesland des
Blinden- und Sehbehindertenverbands Niedersachsen e.V. (Kreisgruppe) um „einen
kleinen finanziellen Beitrag“.
Die
Kreisgruppe betreut als Selbsthilfeorganisation seit vielen Jahren hochgradig
sehbehinderte, von Blindheit bedrohte und blinde Menschen. Nach Ausführungen
der Kreisgruppe sind insbesondere bei älteren, kürzlich erblindeten Menschen
ausgiebige Gespräche erforderlich, da die Betroffenen ihre Behinderung nur sehr
schwer alleine verkraften. Hierfür absolvieren die selbst sehbehinderten Vorstandsmitglieder
zahlreiche Hausbesuche. Neben den regelmäßigen Versammlungen bietet die Gruppe
Ausflüge und Gesprächsnachmittage u.a. Aktivitäten für Betroffene an. Den damit
verbundenen finanziellen Aufwand kann die Kreisgruppe nur teilweise tragen und
bittet daher um Unterstützung.
Entsprechend der Förderhöhe des Vorjahres wird der Kreisgruppe
Wilhelmshaven-Friesland des Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. auch für
das Jahr 2018 aus dem Fonds des Landkreises Friesland für soziale
Beratungsleistungen ein Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisgruppe Wilhelmshaven-Friesland des Blinden- und Sehbehindertenverbands Niedersachsen e.V. wird für das Haushaltsjahr 2018 aus dem Fonds des Landkreises Friesland für soziale Beratungsleistungen ein Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung gestellt.
Anlage(n):