Begründung:
Seit 2012 wird sowohl für
Jobcenter in den gemeinsamen Einrichtungen als auch für Jobcenter in
zugelassener kommunaler Trägerschaft ein einheitliches Zielsystem umgesetzt.
Die Eingliederung erwerbsfähiger
Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von
staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale
Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundesregierung und somit Anliegen des
Jobcenters Friesland.
Die Zielvereinbarung ist darauf
ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in
existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern
und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu
verringern.
Das Zielsystem wurde durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für
Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche
Steuerung und Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die
Inhalte der Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II
genannten Zielen:
- Ziel 1: Verringerung
der Hilfebedürftigkeit
- Ziel 2: Verbesserung
der Integration in Erwerbstätigkeit
- Ziel 3: Vermeidung von
langfristigem Leistungsbezug
Für das Ziel 1 "Veränderung
der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2018 auf eine
quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein
qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl
fortlaufend über das Jahr beobachtet.
Bezogen auf die Ziele
"Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und
"Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete
Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden.
Die Jobcenter berechnen im Rahmen
der Zielplanung 2018 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und
unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.
Beschlussvorschlag:
Den in der beigefügten Zielplanung
2018 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem
Land Niedersachsen abzuschließen.
Anlage(n):
Zielplanung
2018