Begründung:
In seiner Sitzung
vom 14. September 2017 hat der Kreistag die Grundsatzentscheidung getroffen,
die Fachausschüsse um jeweils ein beratendes Mitglied sowie dessen
Stellvertreter/in aus dem Jugendparlament zu erweitern. Sie verfügen über Rede-
und Antragsrecht in den Ausschüssen, nehmen aber an den Abstimmungen nicht
teil. Ihre Teilnahme erstreckt sich auf öffentliche und nichtöffentliche
Sitzungsinhalte. Auf die Einhaltung der Vertraulichkeit ist im Rahmen der
Pflichtenbelehrung bei Beginn der Ausschussarbeit hinzuweisen.
Das Jugendparlament
Friesland hat sich zwischenzeitlich konstituiert und die Namen seiner in die
Fachausschüsse entsandten Mitglieder mitgeteilt. Dies sind:
Ausschuss für Arbeit und Soziales
berat. Mitglied:
Merle Onken, Schortens, Stellvertreter: Lukas Becke, Sande
Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und
Mobilität
berat. Mitglied:
Marcel Zeidler, Varel, Stellvertreter: Marina Neumann, Schortens
Ausschuss für Umwelt, Abfall und
Landwirtschaft
berat. Mitglied:
Nadine Schulze, Zetel, Stellvertreter: Tjorven Reelf Meyrose, Varel
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus,
Kreisentwicklung und Finanzen
berat. Mitglied:
Wilko Müller, Jever, Stellvertreter:
Lukas Becke, Sande
Jugendhilfeausschuss
In seiner Sitzung
vom 26. Oktober 2017 hat der Jugendhilfeausschuss darum gebeten, zwei
beratende Mitglieder des Jugendparlamentes in seine Sitzungen zu entsenden. Das
JuPa hat daraufhin seine Nominierung modifiziert.
berat. Mitglieder:
Mustafa Fakhro, Jever, und Timith
Brandes, Sande
Als einzige
Vertretung wurde Marina Neumann, Schortens, vorgeschlagen.
Der
Jugendhilfeausschuss ist ein Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften.
Gemäß § 4 I 2 Nds. AG SGB VIII soll die Zahl der beratenden Mitglieder die Zahl
der stimmberechtigten Mitglieder nicht überschreiten. In begründeten Fällen
dürfen – da Soll-Vorschrift – Ausnahmen zugelassen werden. In der Satzung des Jugendamtes
ist dies zu regeln.
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Für den
Schulausschuss gelten die spezialgesetzlichen, abschließenden Vorschriften des
§ 110 Nds. Schulgesetz. Für ein weiteres Mitglied aus den Reihen des
Jugendparlamentes ist gesetzlich kein Raum im Schulausschuss gegeben. Hier käme
somit allenfalls eine bloße Teilnahmemöglichkeit eines Mitglieds des
Jugendparlamentes in Betracht. Eine beratende Mitgliedschaft wäre nur für die
Bereiche „Sport“ und „Kultur“ denkbar, praktisch aber wegen der Vermengung mit
dem Schulausschuss nicht durchführbar.
Vor diesem
Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, ein Mitglied des JuPa bzw. dessen
Stellvertreter als „Teilnehmer“ für die öffentlichen und nichtöffentlichen
Sitzungen des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur zu benennen. Diesen
Teilnehmer/innen wird Rede- und ggf. Antragsrecht. eingeräumt wie den
beratenden Mitgliedern des JuPa in anderen Fachausschüssen. Zur Abgeltung ihrer
Auslagen erhalten diese „Teilnehmer“ bzw. ihre Vertretung pro Sitzung ein
Sitzungsgeld von 30 Euro sowie eine Erstattung der Fahrtkosten. (Für die in die
übrigen Fachausschüsse entsandten beratenden Mitglieder des JuPa ist ein
solcher Zusatzbeschluss nicht erforderlich; im Status „beratendes Mitglied“
erhalten sie über die Aufwandsentschädigungssatzung des Landkreises
Sitzungsgeld und Fahrtkosten.)
Das JuPa hat in den
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur – entsandt:
Teilnehmer: Mattis Wilke
Stellvertreterin:
Marjatta Mißmahl
Die Verwaltung
bittet um entsprechende Beschlussfassungen.
Beschlussvorschläge:
1.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören zwei
weitere Mitglieder mit beratender Stimme an. Diese werden aus den Reihen des
Jugendparlamentes Friesland entsandt. Gleichzeitig ist das Jugendparlament
berechtigt, bis zu zwei stellvertretende beratende Mitglieder zu entsenden.
Die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland
wird hinsichtlich der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses entsprechend
geändert. (§ 4 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII).
2.
Dem Jugendparlament
Friesland wird gestattet, aus seinen Reihen ein Mitglied und seinen / ihre
Stellvertreter/in in den Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
als Teilnehmer/in an den Sitzungen zu entsenden. Als feste/r Teilnehmer/in ohne
Mitgliedsstatus steht ihm / ihr das Recht zu, sowohl öffentlichen als auch nichtöffentlichen Sitzungen beizuwohnen,
Wortbeiträge abzugeben und im Namen des Jugendparlamentes Anträge zu stellen.
Zur Abgeltung ihrer
Auslagen erhalten der / die in den Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
entsandte Teilnehmer/in bzw. sein(e)/
ihr(e) Stellvertreter/in ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,-- € pro Sitzung sowie
die Erstattung der Fahrtkosten nach BRKG.
Der Ausschuss für
Schule, Sport und Kultur wird gebeten, ebenfalls einen entsprechenden
Grundsatzbeschluss zu fassen.
3.
Die durch das
Jugendparlament für die Ausschüsse:
- Arbeit und Soziales
- Bauen, Feuerschutz und
Mobilität
- Umwelt, Abfall und
Landwirtschaft
- Wirtschaft, Tourismus,
Kreisentwicklung und Finanzen
- Jugendhilfeausschuss
benannten und
entsandten beratenden Mitglieder und
ihre Vertreter werden bestätigt.
Die geänderte
Besetzung der Fachausschüsse gemäß der beigefügten namentlichen Aufstellung
wird hiermit festgestellt.
Anlage(n):
Besetzungsliste der
Fachausschüsse