Begründung:
Für die Dacherneuerung bei der Grundschule Jungfernbusch wurde der Stadt Schortens ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 35.000,00 € gewährt. Für die mittlerweile abgeschlossenen Baumaßnahmen sind gemäß dem Verwendungsnachweis Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt 123.268,76 € entstanden. Dieser Betrag ist nach § 117 Nds. Schulgesetz zuwendungsfähig. Der Förderungsanteil beträgt 50 % der förderungsfähigen Gesamtinvestitionsausgaben. Das sind gerundet 61.700,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Kreistag das bislang vorläufig gewährte Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 35.000,00 € auf endgültig 61.700,00 € festsetzt. Es ist zinslos mit 3 % jährlich zu tilgen. Tilgungsbeginn ist rückwirkend der 01.01.2008.
Beschlussvorschlag:
Der Stadt Schortens wird für die Dacherneuerung bei der Grundschule Jungfernbusch ein Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 61.700,00 € gewährt.