Begründung:
Das Abwasser des Ortsteils Wiefels in der Gemeinde Wangerland wird
derzeit auf der Deponie des Abwasserzentrums (AWZ) Wiefels in der
Sickerwasseraufbereitungsanlage mitbehandelt. Zukünftig sollen die
Abwasserströme jedoch, aufgrund der hohen Behandlungskosten beim AWZ sowie der
zu hohen hydraulischen Belastung, vorzugsweise einer anderen Behandlung
zugeleitet werden. Hierzu soll das Abwasser über eine neue Druckleitung zu
einem Pumpwerk im Ortsteil Tettens (Gemeinde Wangerland) geleitet werden, um
daraufhin in der Kläranlage Hohenkirchen mitbehandelt werden zu können.
Bei dieser Baumaßnahme werden Flächen des Landkreises Friesland
beansprucht, bei denen die Benutzung über eine privatrechtliche Vereinbarung
geregelt und eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen
werden soll.
Bei der Eintragung einer Grunddienstbarkeit handelt es sich um die
Belastung eines Grundstückes, für die nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG die
Vertretung zuständig ist. Der Kreistag wird daher um entsprechende
Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der beigefügten Vereinbarung über die Verlegung einer
Leitung durch den OOWV und die Eintragung einer beschränkten persönlichen
Dienstbarkeit im Grundbuch wird zugestimmt.
Anlage:
Vereinbarung über die Verlegung einer Leitung und die Eintragung einer
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit