Begründung:
Fachlicher Hintergrund:
In den letzten 25
Jahren ist die Insektenzahl in Deutschland um ca. 75 % zurückgegangen.
Dieser Verlust ist
nicht spezifisch für bestimmte Biotoptypen, er betrifft vielmehr das ganze
Offenland. Die Biomasseverluste betragen für die Sommerperiode 81,6 Prozent
(79,7 bis 83,4 Prozent) und für die Vegetationsperiode von April bis Oktober
76,7 Prozent (74,8 bis 78,5). Die Verluste in der Sommerperiode sind höher, da
die Insektenbiomasse in diesen Monaten am höchsten ist. Es zeigt sich auch,
dass die bekannten Rückgänge von Artengruppen wie Schmetterlingen, Wildbienen
und Nachtfaltern einhergehen mit den drastischen Biomasseverlusten bei
Fluginsekten. Dies betrifft nicht nur seltene und gefährdete Arten, sondern die
gesamte Welt der Insekten.
Insekten sind
jedoch die Nahrungsgrundlage vieler Tierarten, wie z. B. der Fledermäuse und
der Vögel. Aufgrund fehlender Insekten ist gerade für die Vogelarten der
Offenlandschaft die Jungenaufzucht massiv erschwert. In Deutschland ist, wie
eine aktuelle Untersuchung zeigt, in den letzten zwölf Jahren die Anzahl der
Brutvogelpaare um 15 Prozent zurückgegangen. Mit Sicherheit sind diese Einbußen
auf den Rückgang der Insektenfauna zurückzuführen; fast alle betroffenen Arten
füttern ihre Jungen mit Insekten
Zudem bestäuben
Insekten 80 % unserer Kulturpflanzen.
Wenn diese Nützlinge weiter reduziert werden, drohen große Schäden für die
Landwirtschaft und die Nahrungsmittelproduktion.
Zum Erhalt der
Insekten ist es wichtig, dass ausreichend Nahrungsquellen und Lebensräume für
sie zur Verfügung stehen. Um dies zu gewährleisten, sind in der freien
Landschaft und im besiedelten Bereich insektenfreundliche Vegetationsinseln und
Linienstrukturen wie etwa Randstreifen an Äckern, Gewässern und Wegen zu schaffen.
Motivation:
Durch Anträge der
Mehrheitsgruppe sind in den diesjährigen Kreishaushalt 50.000 € für die
Förderung der Biodiversität eingestellt worden. Der so an die Kreisverwaltung
erteilte Auftrag bedarf einer schnellen und effektiven Handlungsstrategie.
Insbesondere Maßnahmen zum Schutz von Hautflüglern erfordern zeitnahe
Maßnahmen. So sind bspw. Saatmischungen für artenrelevante Pflanzen bis
spätestens Ende April/Anfang Mai auszubringen um ein ansprechendes Habitat
herzurichten.
Ausrichtung:
-
ein landkreiseigenes Förderprogramm
(kostenlose Bereitstellung des Saatgutes),
-
Anerkennung der Blühflächen als Kompensationsflächen
und -pool für Gemeinden, Städte und andere Baulastträger (Straßenbau,
Landwirtschaft usw.),
-
das bereits ausgearbeitete Projekt
„Kompensation an Gewässern“ ist mit einzubeziehen,
-
Hauptaugenmerk sollte auf dem Biotopverbund
liegen. Neben Einzelflächen sind primär linienhafte Strukturen als
Verbindungselemente zwischen bereits vorhandenen Biotopen und Schutzgebieten
anzustreben. Hierfür bieten sich Fließgewässer, Wege-, Straßen- und Ackerränder
an,
-
Zur Finanzierung des Projektes sollen Mittel
aus vorhandenen Förderprogrammen und von Dritten (Partnern) eingeworben werden.
Insgesamt soll eine Förderquote von
mindestens 66 % erreicht werden.
Rahmenbedingungen:
-
die Naturschutzverbände im Landkreis sind im
Runden Tisch unter der Leitung von Herrn Henning von Schele zusammen gefasst –
dieses Gremium ist einzubeziehen,
-
als Fachbüro wäre ein Umwelt- und Medienbüro
in Oldenburg geeignet. Das Büro hat bereits für den Runden Tisch einen Vortrag
zu diesem Thema gehalten. Das Büro wäre gegen Kostenerstattung bereit
mitzuwirken.
-
Nach Auskunft von Frau Birgit Luiken, die bis
vor kurzem noch den Arbeitskreis „Blühende Landschaften“ im Landkreis Friesland
geleitet hat, sind für die Arbeiten (Flächenbesichtigung, Saatgutbeschaffung,
Förderprogramme, Abrechnung, Öffentlichkeitsarbeit usw.) die ein solches
Projekt erfordert, mindestens 20 Stunden in der Woche anzusetzen. Die
vorhandenen Ressourcen in der Naturschutzbehörde sind bereits erschöpft,
deshalb ist für die Realisierung eine Personalergänzung erforderlich.
-
Um dauerhaft verbesserte Lebensgrundlagen für
bedrohte Insektenarten zu schaffen, ist das Projekt langfristig anzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, zusammen mit den Akteuren des Naturschutzes und einem Fachbüro eine
Strategie zur nachhaltigen Verbesserung
der Lebensbedingungen von Insekten und hier insbesondere der Hautflügler
(Fluginsekten) im Landkreis Friesland zu
erarbeiten.
Für die fachgerechte
und kontinuierliche Umsetzung der Strategie im Landkreis Friesland ist
eine zusätzliche Fachstelle (50 %) einzurichten. Zur Folgefinanzierung der
Maßnahme sind vorrangig Fördergelder einzuwerben.
Anlage_1_2016-11-07_Resolution-zum-Schutz-der-mitteleuropaeischen-Insektenfauna_reduziert