Betreff
Fortschreibung Klimaschutzkonzept: Aktuelle Berichterstattung zur Erstellung der CO2-Bilanz und Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Friesland (Klimaschutz)
Vorlage
0353/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Aktuelle Berichtserstattung zur Erstellung der CO2-Bilanz

Im Jahre 2016 wurde vom Umweltausschuss beschlossen, dass das Klimaschutzkonzept des Landkreises Friesland fortgeschrieben werden soll. Die Erstellung einer CO2-Bilanz soll hierbei als Hauptbestandteil und Neuerung im Vergleich zum alten Konzept einfließen. Innerhalb der CO2-Bilanzierung werden die drei Gesichtspunkte „Mobilität, Beschaffung und Energie“ mitbeleuchtet. Insgesamt kann durch die Erstellung der CO2-Bilanz der Klimaschutz und die Menge der Treibhausgasemissionen für das Kreisgebiet „greifbar“ gemacht und beziffert werden.

Bei den kreiseigenen Liegenschaften kann beispielsweise aufgezeigt werden, zu welchem Zeitpunkt eine Sanierungsmaßnahme, die Umstellung des Energieträgers oder die Änderung von Halb- auf Ganztagsschule erfolgt und wie sich diese Maßnahmen auf die CO2-Bilanz auswirkt.

In Abbildung 1 ist zu erkennen, dass die Liegenschaft „OBS Bockhorn“ im Zeitraum 2010 – 2016 einen deutlich reduzierten Gesamtenergieverbrauch verzeichnet. Die Verbräuche der Energieträger Strom und Erdgas sind ab November 2010 stark zurückgegangen, da zu diesem Zeitpunkt die energetische Sanierung (KP II) abgeschlossen wurde. Während 2010 ein Wert von rd.92.000 KWh verzeichnet wurde, hat sich dieser bis 2016 auf rd. 45.500 kWh verringert.

Abbildung 1: Gesamtenergieverbrauch der OBS Bockhorn 2010 - 2016

Quelle: Landkreis Friesland, 2018, unter Verwendung von EcoSpeed Business

 

Abbildung 2: Treibhausgasemissionen der OBS Bockhorn 2010 – 2016

Quelle: Landkreis Friesland, 2018, unter Verwendung von EcoSpeed Business

 

Derselbe Effekt schlägt sich auch in der Gesamtzahl der Treibhausgasemissionen nieder: Eine deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen von rd. 20 t in 2010 auf rd. 14 t in 2016 konnte durch das Programm EcoSpeed festgehalten werden. Dabei fällt im Vergleich zum Gesamtenergieverbrauch auf, dass die Anteile des Energieträgers Strom sich auf einen höheren Umrechnungsfaktor der Treibhausgasemissionen beziehen, sprich die Säulen des Stromverbrauches höher ausfallen, als das es beim Energieträger Erdgas ausmacht.

Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Friesland: Klimaschutz in der Regional-, Stadt- und Bauleitplanung

Die Regional- und Stadtplanung bietet dem Klimaschutz als Fachplanung die Möglichkeit, urbanen Raum möglichst frühzeitig resilient gegenüber klimatischen Auswirkungen zu gestalten. Die zentralen Handlungsfelder stellen dabei die Anpassung von sowohl Siedlungs-, Freiraum als auch Infrastrukturen an den Klimawandel dar. Die Regional- und Stadtplanung als querschnittsorientierte Aufgabe kann durch ihre Steuerungs- und Koordinierungsfunktion wesentlich dazu beitragen, die Ziele des Klimaschutzes und der –anpassung zu erreichen, da sie unmittelbar auf die Ressourcen Boden, Luft und Wasser wirkt. Durch die Koordinierungs- und Steuerungsfunktion der einzelnen Fachplanungen, kann es durch die Regional- und Stadtplanung ermöglicht werden, eine fachübergreifende und interdisziplinäre Arbeitsweise auszuüben  – aber auch anwendungsbezogene Lösungen für Problemstellungen des Klimawandels und Herausforderungen der Klimaanpassung zu erarbeiten.

Klimawandel findet sich oft in fast allen Umweltbelangen und Handlungsfeldern wieder, wie z.B. der Wasser- und Energieversorgung, der Gesundheitsbranche sowie in der Biodiversität und Natur und Landschaft. Durch die Integration von Klimaschutz in die formellen und informellen Instrumente der Stadt- und Regionalentwicklung, kann ein möglichst umfassender und  mittel- bis langfristig ausgerichteter Ansatz für die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels für die Region und den Landkreis Friesland angewandt werden. Wesentliche Instrumente stellen der Regionalplan in Form der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Friesland sowie die Bauleitplanung für die friesischen Städte und Gemeinden dar.

Mit der Bauleitplanung und Anwendung des BauGBs sind Kommunen damit beauftragt, innerhalb ihres Gemeindegebietes die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu steuern und somit den Wirkungsgrad von Umweltauswirkungen sowie deren Schadenspotenzial, beispielsweise durch Hochwasser, zu reduzieren.

Die Ziele des Klimaschutzes haben Eingang in das BauGB als tragende planerische Zielvorgaben gefunden, sodass sie bei Planungsprozessen eine Möglichkeit zur Umsetzung der klimarelevanten Belange bieten:

·         BauGB: „Klimaschutzklausel“ §1, Abs. 5, Satz 2 seit BauGB-Novelle 2011: Klimaanpassung ist ein Planungsgrundsatz der Bauleitplanung und somit in der Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen,

·         Anpassung an Hochwasserereignisse (§1 Abs. 6 Nr.12 BauGB),

·         Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (§1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB).

In der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes werden die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung direkt in die jeweiligen Fachthemen integriert. Ein Beispiel hierfür stellt das neue Siedlungsmodell dar, bei welchem die Leitmotive „eine flächensparende, am Bedarf orientierte Siedlungsentwicklung“ und „die Stärkung der Zentralen Orte zur Sicherung der Daseinsvorsorge“ umfassen. Hier ist erstmalig die Verknüpfung von den unterschiedlichen Fachplanungen der Siedlungsentwicklung, des Mobilitätverhaltens und der Daseinsvorsorge erfolgt.

Neben dem Klimaschutzaspekt zielt das Siedlungsmodell darauf ab, die Grund- und Mittelzentren des Landkreises zu stärken, denn nur starke Zentren können die Versorgungsaufgaben für das gesamte Stadt- bzw. Gemeindegebiet übernehmen und erfüllen. Dabei werden die bestehenden Strukturen der Daseinsvorsorge sowie deren Erreichbarkeit berücksichtigt, um deren Sicherung und gleichmäßige Auslastung zu erreichen. Kurze, fußläufig zu bewältigende Wege und die ÖPNV- und SPNV-Anbindung sind ebenfalls berücksichtigt worden, sodass es bei der Anwendung des Modells in der Siedlungsentwicklung auch positive Synergieeffekte auf das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung, in Form einer Reduzierung des MIV-Bedarfes, rückfließen. In diesem Zusammenhang ist der Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ und die Vermeidung neuer Flächenversiegelungen als Bestandteile einer flächensparenden, im Sinne einer in alle Richtungen nachhaltigen, Entwicklung zu nennen. Positive Effekte stellen die verringerten Folgekosten von Infrastruktur (für Städte und Gemeinden) sowie die Reduzierung der Flächenversiegelung dar. Sowohl aus ökologischen Aspekten, z.B. Grünland als CO2-Speicher oder als Renaturierungsflächen für starke Niederschläge und Überschwemmungen, als auch aus verkehrsplanerischer Sicht, indem durch Funktionenbündelung und Nachverdichtung in den Ortsteilen und kurze Wege entstehen und neue Flächenpotenziale aktiviert werden, ist ein reduzierter Flächenverbrauch und –versiegelung anzuführen. Strukturelle, sozio-demographische Probleme, wie das Überangebote an Bauland bei gleichzeitigem Leerstand in den Ortskernen, sowie die Ausrichtung am tatsächlichen Bedarf bzw. der Nachfrage und dem Angebot können durch das Siedlungsmodell reduziert bzw. bedarfsorientiert entwickelt werden. Die Festlegungen durch das Regionale Raumordnungsprogramm dienen den Städten/Gemeinden dabei als Planungs- und Begründungshilfen für die eigene Entwicklung und Umsetzung der Vorgaben aus dem BauGB, die aktuell auch schon bei Planungen umzusetzen sind (z. B. § 1 Abs. 5 S. 2 u. 3; § 1 Abs. 6 Nr. 4; § 1a Abs. 2).

Abbildung 3: Siedlungsmodell Landkreis Friesland

Quelle: Landkreis Friesland, 2018

 

Das Siedlungsflächenmodell setzt sich mit diesen Herausforderungen auseinander und stellt ebenso ein planerisches Instrument für den Klimaschutz dar.

Als Grundlage für das Siedlungsflächenmodell dienen zum einen die rechtskräftigen Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden. Zum anderen stellt die zentralörtliche Funktion den zweiten bedeutenden Baustein des Modells dar. Anhand zuletzt genannter wurden die Zentralen Orte als zentrale Siedlungsgebiete (Zone 1) bestimmt. Dabei wurde sich an der aktuell gültigen zentralörtlichen Funktion orientiert, d.h. die ausgewiesenen Grund- und Mittelzentren, mit dem jeweiligen zentralen Ortsteil, werden im Rahmen des Siedlungsmodells als zentrales Siedlungsgebiet übernommen. Auf Grundlage einer GIS-Analyse entsteht ein 2-Zonen-Siedlungsflächenmodell, welches folgende Zonen beinhaltet:

Zone 1: Zentrales Siedlungsgebiet (nur an den Grund- und Mittelzentren möglich),

Zone 2: Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten.

Unter Verwendung der Flächennutzungspläne und weiteren Einrichtungen der allgemeinen Daseinsvorsorge wurde anhand einer GIS-Analyse modelliert, welche Ortsteile über ein gewisses Mindestmaß an Ausstattung mit Daseinsvorsorgeeinrichtung und infrastruktureller Anbindung verfügen. Diese Ortsteile werden nach dem Siedlungsmodell dann als Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten (Zone 2) ausgewiesen.

Dabei wird im Sinne des Modells „infrastruktureller Anbindung“ als Faktor der Daseinsvorsorgeeinrichtungen so definiert, dass der jeweilige Ortsteil entweder über einen Verkehrsknotenpunkt (ZOB), und somit über eine Verbindung zum nächsten Grund- bzw. Mittelzentrum, oder über einen Bahnhaltepunkt verfügt. Des Weiteren werden die medizinische Ausstattung (mind. ein Allgemeinmediziner, Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime), die Nähe von öffentlichen Verwaltungseinrichtungen, kulturellen Einrichtungen, stationäre Jugendhilfeeinrichtungen sowie von Kindertagesstätten, Grundschulen, und weiterführenden Schulen als bedeutende Kriterien für das Siedlungsflächenmodell herangezogen. Ergänzt werden diese Daseinsvorsorgeeinrichtungen durch ein Netz von Rettungswachen sowie den Feuerwehrstandorten, unterteilt in Grundausstattung, Stützpunkt und Schwerpunkt Feuerwehr. Neben dem spielt die einzelhandels- und dienstleistungsbezogene Ausstattung eine bedeutende Rolle, sodass eine nahversorgungsrelevante Ausstattung in fußläufiger Erreichbarkeit[1] gewährleistet ist. Diese Kriterien flossen in ein GIS-Modell ein, anhand dessen die Bereiche im Landkreis Friesland bestimmt werden konnten, die über eine besonders gute Ausstattung mit Einrichtungen der allgemeinen Daseinsvorsorge verfügen.

Aus den angegebenen Entfernungen ergibt sich der jeweilige Erreichbarkeitsraum des einzelnen Kriteriums. Es erfolgte eine pauschalisierte Annahme in Form von den Radien um den jeweiligen Faktor-Standort. Unter Anwendung eines Bewertungsschlüssels konnte jedem einzelnen Kriterium eine Gewichtung zwischen 2 und 50 Punkten zugeordnet und diejenigen Bereiche herausgefiltert werden, die über einen hohen Gesamtwert, d.h. über ein gewisses Mindestmaß an Ausstattung mit vielen verschiedenen Funktionen der allgemeinen Daseinsvorsorge sowie über eine infrastrukturelle Anbindung, verfügen. Dabei erhalten nach dem Bewertungsschlüssel häufig aufgesuchte Einrichtungen eine höhere Gewichtung und einen kleineren Erreichbarkeitsraum als geringer frequentierte Einrichtungen oder Einrichtungen mit einem großen Erreichbarkeitsraum– jedoch ist auch die Funktionserfüllung innerhalb der zentralörtlichen Funktion von Bedeutung. Primär sind die Standorte innerhalb der zentralen Siedlungsgebiete (Zone 1), die alle diese herangezogenen Kriterien erfüllen, weiterzuentwickeln und das dortige Flächenpotenzial zu nutzen. Sekundär sind die sogenannten Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten (Zone 2) zu entwickeln. Diese sind als ergänzende Siedlungsgebiete zum zentralen Ort bestimmt, um einerseits heranrückende störende Nutzungen zu steuern und den Städten und Gemeinden zu ermöglichen, außerhalb des Zentralen Ortes und geeigneten weiteren Ortsteilen, die Funktionen der allgemeinen Daseinsvorsorge zu konzentrieren und weiterzuentwickeln.

Neben dem ist die Eigenentwicklung von Ortsteilen, die außerhalb der Zentralen Siedlungsgebiete, und den Standorten für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten liegen grundsätzlich möglich, sofern sie angemessen ist und dem Erhalt der baulichen dörflichen Strukturen bei gleichzeitiger angemessener Dichte dienen.

Durch das Siedlungsflächenmodell ist es den friesischen Kommunen möglich, eine flächensparende und nachhaltige Siedlungsentwicklung zukunftsgerichtet zu betreiben und zugleich eine sehr gute Erreichbarkeit und Ausstattung mit Daseinsvorsorgeeinrichtungen vorzuhalten.

Klimaanpassung im Quartier:

Konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen in der Siedlungsentwicklung sind anhand des vom Difu 2017 geförderten Projektes „Ostpark Bochum“ gut zu erkennen und auch auf die friesischen Kommunen und Quartiere gut übertragbar (siehe auch http://www.plan4change.de/materialien.html):

 

 



[1] Bei einer fußläufigen Erreichbarkeit wird von einer Entfernung von maximal 800m ausgegangen.


Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand  zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 4

Titel: ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP     Nr  4.7

Titel: Fortschreibung und Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.