Begründung:
Am 01.08.2017 trat der Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ in Kraft und legt dadurch den Schwerpunkt der Schulsozialarbeit auf innerschulische Maßnahmen präventiven Ansatzes, die sich an alle Schüler*innen richten. Ein weiterer durch das MK herausgegebene Orientierungsrahmen „Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ soll den vorgenannten Erlass ergänzen und die Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendhilfe festschreiben.
Zwischen dem Arbeitskreis Schulsozialarbeit, der Bildungsregion und dem FB 51 ist eine Rahmenkonzeption für die Schulsozialarbeit im Landkreis Friesland erstellt worden. Mit der Übernahme der Verantwortung sozialer Arbeit an Schulen durch das Land Niedersachsen, wurde der NLSchB das Rahmenkonzept zur Verfügung gestellt.
Der Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ und der ergänzende Orientierungsrahmen „Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ stimmen zu einem großen Teil mit der Rahmenkonzeption des Landkreises überein.
Wichtige Aussagen zur Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung
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Die Ziele und Schwerpunkte der sozialen
Arbeit bestimmt jede Schule unter Beteiligung der sozialpädagogischen Fachkraft
nach Maßgabe ihres pädagogischen Konzepts und diesen Bestimmungen (4.1).
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Die NLSchB berät und unterstützt die Schulen.
Die Fachkräfte erhalten Dezernenten für ihren Bereich und können die internen
Strukturen nutzen (z.B. Schulpsychologen).
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Schule und die öffentlichen Träger der
Kinder- und Jugendhilfe sind im Rahmen ihrer Aufgaben zur Zusammenarbeit
verpflichtet (§ 25 Abs.3 NSchG und § 81 SGB VIII). Die sozialpädagogischen
Fachkräfte stellen die enge Zusammenarbeit mit den öffentlichen und freien
Trägern der Kinder- und Jugendhilfe durch regelmäßigen Austausch sicher und
machen bei Bedarf auf die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam. Die Gesamtverantwortung
für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe liegt bei
der Schulleitung (5.3).
In der Konzeption des Landkreises wird die Arbeit
detaillierter beschrieben. Zudem gibt es in dieser Konzeption Aussagen zu den
Rahmenbedingungen (z.B. Räumlichkeiten, Etat etc.), die nicht speziell im
Erlass stehen. In der Konzeption des Landkreises ist zur Zusammenarbeit konkret
die Bildung eines Arbeitskreises vorgesehen, an dem Schulsozialarbeit
(Vertreter verschiedener Schulformen) und Jugendhilfe sich regelmäßig
austauschen mit dem Ziel die Zusammenarbeit stetig zu überprüfen und zu
verbessern. Nachdem diese Arbeitskreise 2015 und 2016 stattgefunden haben,
müssen diese mit den teilweise neu eingestellten Sozialpädagogen an den Schulen
wieder aufgenommen werden.
Parallel dazu gibt es den Arbeitskreis Schulsozialarbeit, an dem alle Schulsoziarbeiter/innen im Landkreis Friesland teilnehmen und sich austauschen können. Das Bildungsbüro der Bildungsregion Friesland in Persona von Frau Wehmeyer nimmt anlassbezogen an den Treffen teil, um die Vernetzung dorthin sicherzustellen. Zudem hat die Steuergruppe der Bildungsregion Friesland finanzielle Unterstützung für evtl. geplante Fachtage oder Fortbildungen für das Jahr 2018 zugesagt.
Der Erlass benennt die Forderung eines konkreten Ansprechpartners auf Seiten von Schule und Jugendhilfe. Dies wird im FB 51 in Form der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit sichergestellt. Die Koordinierungsstelle kann hier als Äquivalent des Landkreises zur Schnittstellenaufgabe der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Schulen verstanden werden.
In der sozialen Arbeit an Schulen gemeinsam mit den Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe kann somit auf langjährig gute Zusammenarbeit zurückgegriffen werden. Diese wird durch den Austausch in den genannten Arbeitskreisen, durch gemeinsame Fortbildungen und in der täglichen Arbeit ständig überprüft und verbessert.
Das Gremium nimmt
den Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit zur Kenntnis.
Anlage(n):
Anlage 1: Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung”
Anlage 2: Orientierungsrahmen „Kooperation soziale Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe”
Anlage 3: Rahmenkonzeption für die Schulsozialarbeit im Landkreis Friesland