Betreff
Änderung der Verpackungserfassung im Landkreis Friesland
Vorlage
0427/2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zum 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Danach haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise) die Möglichkeit, per Rahmenvorgabe die Art der Verpackungssammlung den dualen Systemen (10 Stück) vorzugeben.

 

So kann der öffentliche-rechtliche Entsorgungsträger (örE) von den dualen Systemen fordern, die Verpackungen zukünftig wie bisher in Friesland per Sack oder per Tonne zu sammeln.

 

Durch die Konstruktion in der Verpackungssammlung -  eine gesetzliche Vorgabe und 10 wirtschaftlich eigenständig agierende Unternehmen - müssen gemeinsame aber unabhängige Strukturen geschaffen werden. Per Losverfahren wird daher jedem örE ein duales System zugewiesen. Dieses spricht als Ausschreibungsführer verbindlich für alle Systeme und begleitet die Ausschreibung. Dieses duale System ist für die jeweils dreijährige Vertragszeit der Ansprechpartner für den örE.

 

In der Vergangenheit und auch zurzeit ist es so, dass zumindest ein duales System unter extremen wirtschaftlichen Druck steht und eben in den Bereichen wo sie Ausschreibungsführer sind, eine Entsorgung der Verpackungsabfälle nicht ohne weiteres gewährleistet ist. Dadurch ist die gesamte Verpackungssammlung in Deutschland gefährdet.

 

Diese Unsicherheiten und die unklare Rechtslage des erst zum nächsten Jahr in Kraft tretenden Gesetzes führen zu vielen Unklarheiten in der Verpackungssammlung. Insbesondere sind Abstimmungen mit den dualen Systemen und mögliche gemeinsame Nutzungen zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu verhandeln.

 

Die gemeinsame Stelle der dualen Systeme hat nunmehr zunächst für die Gebiete einen Ausschreibungsführer bekannt gegeben, für die die vorhandene Abstimmungsvereinbarung zum 31.12.2018 endet.
Im Landkreis Friesland endet diese erst zum 31.12.2019, wobei sich der Landkreis Friesland ein jährliches Kündigungsrecht vorbehalten hat. Ein verbindlicher Ansprechpartner für die Ausschreibungsphase 2020 – 2022 wird somit erst im Frühjahr 2019 ausgelost.

 

Nach wie vor ist es in großen Teilen unklar, wie weit die Forderungen des örE´s gehen dürfen. Fest steht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch, dass der örE die Art des Sammelns (Gelber Sack oder Gelbe Tonne) vorgeben kann.

 

In einer Umfrage Anfang 2018 zur gewünschten Verpackungssammlung haben sich 80 % der teilnehmenden Bürger für eine Tonne entschieden.

 

Für die Ausschreibungsphase ab Frühjahr 2019 sollten die Vorgaben des Landkreises als Ausschreibungsbedingungen bezüglich des Sammelsystems fest stehen. Daher sollte das Jahr 2018 und das erste Halbjahr 2019 dafür genutzt werden, Rechtssicherheit und Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften (in denen die Abstimmungsvereinbarung zum 31.12.2018 endet) zu sammeln und das gewünschte Erfassungssystem vollumfänglich am Ende der Abstimmungsvereinbarung zum 31.12.2018 umzusetzen.

 

Als Zielvorgaben und Möglichkeiten der Umsetzung im Rahmen der Ausschreibung mit dem dann zugewiesen dualen Systemen stehen die im Beschlussvorschlag genannten Alternativen zur Wahl.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Alternative

Die Sammlung der Verpackungen im Landkreis Friesland  ist durch die dualen Systeme über gelbe Säcke zu organisieren. Die Rahmenbedingungen werden über die Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den dualen Systemen geklärt.

 

2. Alternative

Die Sammlung der Verpackungen im Landkreis Friesland  ist durch die dualen Systeme über gelbe Tonnen zu organisieren. Die Rahmenbedingungen werden über die Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den dualen Systemen geklärt.

 

3. Alternative

Über die gelben Tonnen werden zunächst ausschließlich Verpackungen gesammelt. Auf Grundlage der Erfahrungswerte und der gewonnen Rechtssicherheit wird die Erfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen (Wertstofftonne) schnellstmöglich mit den dualen Systemen verhandelt.

 

4. Alternative

Eine einheitliche Wertstofferfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen ist schnellstmöglich umzusetzen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:      Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXx

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. 4

Titel: ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP     Nr 4.3

Titel: Weiterentwicklung einer kostengünstigen, klimafreundlichen und qualitativ

hochwertigen Abfallwirtschaft mit dem ZV Abfallwirtschaftszentrum Wiefels

und dem Landkreis Wittmund, Ausweitung der Abfallverwertung

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):